In Neuhausen auf den Fildern, einem Stadtteil im Kreis Esslingen, Baden-Württemberg, wird heute, am 24. Januar 2026, eine mobile Radarkontrolle gemeldet. Als einzige Straße mit einem Blitzer wurde die Plieninger Straße in einer 50 km/h-Zone identifiziert. Der Blitzer wurde laut Informationen um 13:05 Uhr am 23. Januar 2026 aktiviert. Es ist zu beachten, dass die Gefahrenlage im Straßenverkehr sich ständig ändern kann, was mögliche Anpassungen der mobilen Radarkontrollen nach sich zieht. Diese Informationen stammen aus einem aktuellen Bericht der Plattform News.de.
Blitzer und Radarfallen haben die Funktion, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufzudecken, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße. Diese Geräte sind entweder stationär oder mobil einsetzbar, wobei die Polizei sie an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten positioniert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Verschiedene Messmethoden kommen zum Einsatz, einschließlich Radar und Laser, um genauere Messwerte zu erzielen. Ein umfassender Überblick über Blitzer findet sich auf Bussgeldkatalog.de.
Verbote und Restriktionen rund um Radarwarner
Ein wichtiger Punkt im deutschen Verkehrsrecht ist das Verbot von Blitzer-Apps und Radarwarnern. Diese Geräte sind zwar bei vielen Autofahrern beliebt, um Bußgelder zu vermeiden, die Nutzung ist jedoch illegal. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe dürfen diese Apps selbst von Beifahrern nicht verwendet werden. Zudem ist es verboten, betriebsbereite Geschwindigkeitswarner im Fahrzeug mitzuführen. Verstöße können mit einem Bußgeld von 75 Euro und dem Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister bestraft werden. Die Polizei hat die Befugnis, solche Geräte sicherzustellen und gegebenenfalls zu vernichten. Dies berichtet der ADAC, der zusätzliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bereitstellt: ADAC.
Zulässig hingegen sind allgemeine Blitzerwarnungen im Rundfunk, da sie keine gezielten Hinweise auf einzelne Fahrer geben. Auch Handzeichen oder Schilder, die vor Blitzern warnen, dürfen verwendet werden, solange sie den Verkehr nicht ablenken. Die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister wird zudem einheitliche Regelungen in der Europäischen Union fordern, um den Umgang mit Radarwarnern zu vereinheitlichen.