Ukrainischer Straftäter vor Gericht: Abschiebung nach Russland gefordert!

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Am Landgericht Stuttgart steht ein Ukrainer wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl vor Gericht. Prozessdetails und Hintergründe.

Am Landgericht Stuttgart steht ein Ukrainer wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl vor Gericht. Prozessdetails und Hintergründe.
Am Landgericht Stuttgart steht ein Ukrainer wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl vor Gericht. Prozessdetails und Hintergründe.

Ukrainischer Straftäter vor Gericht: Abschiebung nach Russland gefordert!

Am Landgericht Stuttgart hat ein Prozess gegen einen 33-jährigen Ukrainer begonnen, dem verschiedene Straftaten zur Last gelegt werden. Der Angeklagte sieht sich mit Anklagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl in mehreren Fällen sowie sexueller Belästigung konfrontiert. Der Haftbefehl gegen ihn wurde im September 2024 erlassen, nachdem er zunächst in Untersuchungshaft war. Im März 2025 wurde er aufgrund vermuteter Schizophrenie in eine spezielle Unterbringungshaft verlegt, berichtet Stuttgarter Nachrichten.

Der Angeklagte schildert eine belastete Lebenssituation, die ihn zur Flucht nach Deutschland im Mai 2023 bewogen hat. Diese Flucht sei durch Armut, politische Gründe und eine Ablehnung der ukrainischen Regierung motiviert gewesen. Während seines Aufenthalts in Deutschland äußerte er lautstark den Wunsch, in die Russische Föderation abgeschoben zu werden, und sprach positiv über Wladimir Putin.

Kriminelle Vorfälle

Die Vorwürfe, die gegen den 33-jährigen Mann erhoben werden, sind vielfältig und schwerwiegend. Im Juni 2024 wurde er beschuldigt, Kleidung und Lebensmittel im Wert von über 300 Euro in Filderstadt gestohlen zu haben. Bei einem weiteren Diebstahl in einem Baumarkt fielen zwei Beile und zwei Hämmer im Wert von 86 Euro in seine Hände. Zudem wird er beschuldigt, im September 2024 einen Kopfhörer im Wert von 39 Euro aus einem Supermarkt entwendet und einen wertvollen Laptop im Wert von 1300 Euro bei sich gehabt zu haben, dessen Herkunft unklar ist.

Der Hauptvorfall, der zur gefährlichen Körperverletzung führte, ereignete sich im September 2024. Der Angeklagte griff alkoholisert eine Mitarbeiterin des Amts für Integration, Migration und Soziales mit einer Bierflasche an, konnte jedoch von Zeugen zurückgehalten werden. In einem weiteren schwerwiegenden Fall wird ihm sexueller Missbrauch vorgeworfen, als er im August 2024 versucht haben soll, seine Mitbewohnerin in der Flüchtlingsunterkunft zu zwingen, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Zudem wird er wegen sexueller Belästigung einer Zwölfjährigen an einer Bushaltestelle angeklagt.

Abschiebung und Folgen

Der Prozess wird am 7. Juli 2025 fortgesetzt, während der Angeklagte seine Zukunft in unsicherer Lage sieht. Trotz seiner Forderung nach einer Abschiebung nach Russland bleibt unklar, welche rechtlichen Schritte er unternehmen kann, um dies zu erreichen. Die Brisanz des Falls hat auch die Diskussion über die Sicherheit in Flüchtlingsunterkünften sowie über die rechtlichen Möglichkeiten von Geflüchteten in Deutschland neu entfacht.

In einem anderen Fall hat ein ukrainischer Vergewaltiger, Kostiantyn D. (26), vor kurzem eine Haftstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten erhalten. Er gestand, seine Mitbewohnerin in Berlin mit einem Küchenmesser bedroht und Missbrauch begangen zu haben. Dieser Fall zeigt ebenfalls die schweren Folgen, die Übergriffe in den Gemeinschaftsunterkünften für die Betroffenen haben können. Kostiantyn D. gab an, sein Geld oft für Drogen und Alkohol ausgegeben zu haben und zeigte Erleichterung über die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben, auch wenn er eine Abschiebung in die Ukraine in Aussicht gestellt bekommt, berichtet Bild.