In Musberg, einem Stadtteil von Leinfelden-Echterdingen, haben Proteste der Anwohner gegen die geplante Neubebauung an der Bunsenstraße für Aufregung gesorgt. Die Höhe der mehrstöckigen Häuser wurde als zu massiv empfunden, was zu einer Welle der Bedenken unter den Nachbarn führte. Daher hat die Stadtverwaltung beschlossen, die ursprünglichen Pläne zu überarbeiten, um den Anliegen der Anwohner Rechnung zu tragen. Geplant wird, die beiden Bebauungsplanverfahren auf einer Gesamtfläche von rund 13.800 Quadratmetern fortzusetzen, um ein akzeptables Gesamtbild für den Ortseingang zu schaffen, so Krzbb.
Der Bebauungsplan ist von zentraler Bedeutung, da er regelt, was und wie auf dem betroffenen Grundstück gebaut werden darf. Unter anderem sind die überbaubare Grundstücksfläche, die Nutzung (seien es Wohn- oder Gewerbeobjekte), die zulässige Anzahl der Geschosse sowie die Dachform von Bedeutung. Auch die Dichte der Bebauung und die Verkehrs- sowie Grünflächen werden im Plan berücksichtigt. Der Gemeinderat ist zuständig für die Beschlussfassung des Bebauungsplans, der als Satzung in Kraft tritt, wie die Stadt Leinfelden-Echterdingen beschreibt.
Rechte und Pflichten im Bebauungsplan
Der Bebauungsplan bildet die rechtlich verbindliche Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben im entsprechenden Geltungsbereich. In Stadtgebieten ohne einen gültigen Bebauungsplan müssen Bauvorhaben so gestaltet werden, dass sie sich in die Eigenart der Umgebung einfügen. Im Außenbereich hingegen ist eine Bebauung normalerweise nicht zulässig.
Wer Einsicht in die rechtskräftigen Bebauungspläne nehmen möchte, kann dies während der Sprechzeiten im Planungsamt tun. Es wird empfohlen, relevante Informationen wie die Gemarkung oder Flurstücksnummer mitzubringen. Die Einsichtnahme ist kostenlos, während Kopien gegen Gebühr zur Verfügung stehen. Für eine noch einfachere Zugänglichkeit können interessierte Bürger seit April 2022 über das Geoportal Leinfelden-Echterdingen online auf die Bebauungspläne zugreifen.