In der Gemeinde Köngen wird ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Schulkindbetreuung gegangen. Im kommenden Schuljahr tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft, und um diesem gerecht zu werden, wurde ein neues Gebäude errichtet. Dieses bietet nicht nur ausreichend Platz für eine Mensa, sondern auch für die notwendige Betreuung der Kinder. Am Freitag fand das Richtfest für das neue Gebäude statt, was die Vorfreude auf die zukünftige Nutzung weiter steigert.

Die Entscheidung, die Ganztagsbetreuung auszubauen, wurde bereits vor einem Jahr bei einer Informationsveranstaltung von den Eltern klar befürwortet. Diese sprachen sich deutlich für die Fortführung der kostenpflichtigen Schulkindbetreuung aus. Der Bedarf an einer verlässlichen und umfassenden Betreuung ist offensichtlich und wird nun durch die neuen Räumlichkeiten in Köngen konkret umgesetzt. Weitere Informationen zu den Hintergründen des Rechtsanspruchs finden sich in einem Artikel auf ntz.de.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist Teil eines umfassenden Plans der Bundesregierung, die Betreuungslücke nach der Kita zu schließen. Ab 2026 wird dieser Anspruch schrittweise für die ersten Klassenstufen eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle Klassenstufen erweitert. Wichtig zu wissen ist, dass dieser Rechtsanspruch im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgelegt ist und eine Betreuungszeit von acht Stunden an allen fünf Werktagen umfasst, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird.

Die Regelung sieht zudem vor, dass der Rechtsanspruch auch in den Schulferien gilt, mit einer maximalen Schließzeit von vier Wochen pro Jahr, die von den Ländern geregelt werden kann. Um diesen Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze zu fördern, stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur bereit. Diese Informationen sind ausführlich im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachzulesen.

Gesetz zur ganztägigen Förderung

Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) trat bereits am 12. Oktober 2021 in Kraft und legt den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder fest. Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse Anspruch auf diese Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Runden Tisch Ganztag, initiiert vom Kultusministerium, hat zudem das Papier „Leitbild und Gelingensfaktoren ganztägiger Bildung und Betreuung in Baden-Württemberg“ veröffentlicht, das als Hilfestellung für die Praxis dienen soll.

Die Einführung des Rechtsanspruchs ist ein bedeutender Schritt, um den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden und eine qualitativ hochwertige Betreuung für Kinder im Grundschulalter sicherzustellen. Die finanziellen Rahmenbedingungen sind dabei klar geregelt: Während die Betriebskosten in der Verantwortung der Länder liegen, unterstützt der Bund die Länder stufenweise ab 2026 durch geänderte Umsatzsteueranteile. Dies zeigt, wie wichtig die flächendeckende Umsetzung der Ganztagsbetreuung für die Bildungspolitik in Deutschland ist. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Website des Schulamts Baden-Württemberg.