Vandalismus mit E-Scootern: 35.000 Euro Schaden in Ulmer Wohngebieten!
In Kirchheim unter Teck sprühten Unbekannte auf E-Scootern am 16.06.2025 Graffiti, es entstand ein Sachschaden von 35.000 Euro.

Vandalismus mit E-Scootern: 35.000 Euro Schaden in Ulmer Wohngebieten!
In der Nacht zum 16. Juni 2025 sorgten zwei Unbekannte auf E-Scootern für erhebliche Sachbeschädigungen in den Wohngebieten von Schlierbach und Kirchheim unter Teck. Laut news.de begann die Tat gegen 02.00 Uhr, wobei die Täter Fahrzeuge, Häuser und andere Objekte mit verschiedenen Schriftzügen besprühten. Unter den Hinterlassenschaften befanden sich die Zeichen „0711“, „78“, „CC88“, „S02“ sowie grafische Darstellungen von Kronen.
Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro. Die Polizei in Ebersbach hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Geschädigte sowie Augenzeugen, sich unter der Telefonnummer 07163 10030 zu melden, um weitere Informationen bereitzustellen.
E-Scooter im Fokus der Ermittlungen
E-Scooter sind in den letzten Jahren zu einem beliebten Fortbewegungsmittel geworden. Diese Elektro-Tretroller unterliegen spezifischen Regelungen gemäß der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV), die sicherstellen sollen, dass die Nutzung sicher und verantwortungsvoll erfolgt. So dürfen E-Scooter nur dort fahren, wo Radverkehr erlaubt ist, und auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen müssen sie mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Zudem ist ein Versicherungsnachweis erforderlich, um eine Zulassung auf öffentlichem Straßenland zu erhalten, wie adac.de erläutert.
Die Verordnung sieht zudem vor, dass E-Scooter neuste Sicherheitsstandards erfüllen, darunter Blinklichter und getrennte Bremsen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese neuen Regelungen sollen noch 2025 in Kraft treten und E-Scooter-Fahrern, die mindestens 14 Jahre alt sind, das Fahren auf Radwegen, -streifen und in Fahrradstraßen erlauben. E-Scooter sind ausschließlich für eine Person zugelassen, und das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Die Vorfälle in Schlierbach und Kirchheim unter Teck werfen somit auch ein Licht auf die Verantwortung, die mit der Nutzung von E-Scootern einhergeht. Es bleibt abzuwarten, wie die Polizei den Fall aufklären wird und ob eventuell weitere Regelungen zur Nutzung von E-Scootern diskutiert werden.