Spitzen-Zahlungssicherheit: Neue Regeln ab Oktober für Kirchheim!

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Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in Kirchheim unter Teck die Empfängerüberprüfung für SEPA-Zahlungen in Kraft, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten.

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in Kirchheim unter Teck die Empfängerüberprüfung für SEPA-Zahlungen in Kraft, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten.
Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in Kirchheim unter Teck die Empfängerüberprüfung für SEPA-Zahlungen in Kraft, um Zahlungssicherheit zu gewährleisten.

Spitzen-Zahlungssicherheit: Neue Regeln ab Oktober für Kirchheim!

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue Regelung zur Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee) für alle SEPA-Zahlungen in Kraft. Diese Maßnahme wird von allen teilnehmenden Banken europaweit umgesetzt und soll die Zahlungssicherheit erhöhen. Ziel ist es, die Verbraucher vor Fehlüberweisungen und Betrug zu schützen, indem sichergestellt wird, dass der angegebene Zahlungsempfängername genau mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Kontoinhabernamen übereinstimmt. Dies berichtet Kirchheim Teck.

Die Bankkunden müssen bei Überweisungen besonders auf die exakten Bezeichnungen achten. Für Zahlungen an städtische Einrichtungen in Kirchheim unter Teck sind spezifische Namen vorgesehen: „Große Kreisstadt Kirchheim unter Teck“, „Stadtwerke Kirchheim unter Teck“ und „Eigenbetrieb städtischer Wohnbau Kirchheim unter Teck“. Der Kontoinhaber für all diese Zahlungsempfänger ist die Stadtkasse Kirchheim unter Teck. Zahlungen, die nicht mit den festgelegten Namen übereinstimmen, können von der Bank abgelehnt werden.

Überprüfung von Empfängerdaten

Die „Empfängerüberprüfung“ ist eine Sicherheitsmaßnahme der Zahlungsdienstleister, die sowohl für Echtzeitüberweisungen als auch für herkömmliche Überweisungen gilt. Die Banken müssen das Ergebnis der Überprüfung den Nutzern mitteilen, bevor die Überweisung autorisiert wird. Dies bedeutet, dass Nutzer die Möglichkeit haben, die Überweisung auszuführen oder die Empfängerdaten erneut zu überprüfen, sollte eine Abweichung festgestellt werden. Dieser mechanische Abgleich der Daten identifiziert lediglich Abweichungen zwischen IBAN und Namen; eine Betrugsprüfung kann nicht ausgeschlossen werden, weshalb die eigene Sorgfaltspflicht der Nutzer bleibt. Die Maßnahme wird von Bundesbank unterstützt.

Für alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist die Prüfung des Zahlungsempfängers ein zentraler Bestandteil der neuen EU-Verordnung. Die technische Infrastruktur für die Empfängerüberprüfung wurde bereits am 5. Oktober 2025 aktiviert, vier Tage vor der gesetzlichen Pflicht. Dies sorgt dafür, dass alle SEPA-Überweisungen, unabhängig vom Übermittlungsverfahren oder der verwendeten Software, von dieser Regelung erfasst werden. Weitere Informationen zur „Verification of Payee“ stellt DATEV bereit.

Die Empfängerüberprüfung soll nicht nur zur Erhöhung der Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr beitragen, sondern auch das Vertrauen in digitale Zahlungsmethoden stärken. Angesichts der erfreulichen Entwicklung in der digitalen Welt wird es für Verbraucher umso wichtiger, auf diese neuen Richtlinien zu achten. Nur so kann ein problemloser Zahlungsverkehr gewährleistet werden.