SKANDAL in Hockenheim: OB-Neuwahl-Petition mit schockierender Absage!

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In Kirchheim unter Teck wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwahl von Bürgermeistern in Baden-Württemberg diskutiert.

In Kirchheim unter Teck wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwahl von Bürgermeistern in Baden-Württemberg diskutiert.
In Kirchheim unter Teck wird über die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Abwahl von Bürgermeistern in Baden-Württemberg diskutiert.

SKANDAL in Hockenheim: OB-Neuwahl-Petition mit schockierender Absage!

Ein dramatisches Pflaster liegt auf Hockenheim: Der Ruf nach Neuwahlen des Oberbürgermeisters hallt durch die Straßen der Stadt, doch die Hoffnung der Bürger wird nun in einem schockierenden Urteil des Landtags zerschlagen! In einem sensationellen Auftritt bestätigte Andreas Kenner (SPD), stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses, dass die gewünschte Abwahl des Stadtoberhauptes schlichtweg **RECHTSUNMÖGLICH** ist! Schwetzinger Zeitung berichtet, dass die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg keinerlei Regelung für eine Abwahl vorsieht, selbst nicht bei schwerwiegenden Verstößen! Unglaublich, oder?

Die besorgten Bürger hatten sich zusammengeschlossen und eine Petition ins Leben gerufen, in der sie eine Änderung der strikten Gesetze forderten, die es ermöglichen sollten, Bürgermeister durch einen Bürgerentscheid abzuwählen. Über 100 Bürger unterstützten die Petition, die eine Debatte in den sozialen Netzwerken auslöste. Erschütternd! Doch die Antwort auf ihre Anliegen war deutlich: Ein einmal gewählter Bürgermeister kann **nicht** abgesetzt werden – weder durch eine Wahl, noch durch irgendeinen anderen demokratischen Prozess!

Die **absoluten** Fakten – was Sie wissen sollten!

  • 1. Keine Abwahl möglich: Der Petitionsausschuss sieht sich außerstande zu handeln!
  • 2. Klare Gesetzeslage: Laut Gemeindeordnung gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Abwahl!
  • 3. Erschütternde Wartezeit: Ein vorzeitiges Ende der Amtszeit kann lediglich durch ein Verwaltungsgericht beschlossen werden!

Und das ist noch nicht alles! Ein weiteres Besorgnis erregendes Detail aus den Debatten ist, dass die Voraussetzungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren **SEHR hoch** sind. Nur wenn der (Ober-)Bürgermeister „ernsthaften Anforderungen“ nicht gerecht wird oder „erhebliche Missstände“ in der Verwaltung eintreten, kann ein Antrag gestellt werden. Dies sind alarmierende Töne, die die Bürger zweifellos in den Wahnsinn treiben!

Warum jetzt der Aufschrei?

Im bundesweiten Vergleich ist das Vorgehen in Baden-Württemberg absolut **unverständlich**! In anderen Bundesländern ist eine Abwahl aufgrund schwerwiegender Vergehen oder Fehlverhaltens nicht nur möglich, sondern auch der Normalfall! Niemand kann fassen, dass Hockenheim und seine Bürger in dieser rechtlichen Erbarmungslosigkeit gefangen sind. Ein Beispiel hierfür ist die umstrittene Abwahl des Oberbürgermeisters Adolf Sauerland nach der Loveparade-Tragödie 2010 in Duisburg – ein eindringlicher Beweis dafür, dass Bürger endlich die Macht zurückgewinnen sollten!

Im Kampf um die Bürgerrechte fordern die Verfechter der Petition eine umfassende Überarbeitung der Gemeindeordnung. Brisanter geht es kaum! Ihre Argumente sind schlagkräftig: Die momentane Gesetzeslage ist nicht nur veraltet, sondern steht im Widerspruch zur Bürgernähe und zu den demokratischen Prinzipien!

Die Forderung ist klar: Der Landtag von Baden-Württemberg muss ein Gesetz zur Abwahl von Bürgermeistern einführen! Open Petition jetzt unterzeichnen und dem starren System der Gemeindeordnung Einhalt gebieten!

Die Ungeheuerlichkeit liegt auf dem Tisch: Warum müssen Bürger in Hockenheim so machtlos tatenlos zusehen, wenn ihre Stimmen ignoriert werden? Es liegt an uns, den Aufstand gegen die Unrechtmäßigkeiten einzuleiten. Das Schicksal von Hockenheim hängt am seidenen Faden – das kann und darf so nicht bleiben!