In Kirchheim unter Teck wird ab März 2026 ein umfassendes Monitoring von Biotopen sowie der Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten durchgeführt. Dieses Vorhaben wird von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) in Auftrag gegeben und läuft bis Ende November 2026. Ziel dieser Erhebungen ist es, die Qualität der Biotope zu erfassen und die Erhaltungszustände von Arten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen. Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, solche Monitoring-Programme im Rahmen der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) durchzuführen, um die Biodiversität zu schützen und zu fördern.

Die Ergebnisse der verschiedenen Erhebungen werden sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene hochgerechnet und fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Im Rahmen dieser Erhebungen werden die Standorte der Stichprobenflächen durch Zufallsziehung ausgewählt, wobei die Gesamtanzahl und Verteilung auf die Bundesländer vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben wird. Externe Dienstleister planen die Arbeiten eigenständig, während die Kartierenden Fachpersonen die Grundstücke betreten, um die Daten zu sammeln, allerdings dürfen sie keine fest umzäunten Privatgärten betreten. Der Zeitpunkt der Erfassung hängt dabei vom Entwicklungsstand der Arten und den Wetterbedingungen ab.

Umfang der Erhebungen

Ein besonderes Augenmerk wird auf das landesweite Insektenmonitoring gelegt, das zwischen April und Oktober stattfindet. Hierbei werden verschiedene Insektenarten wie Tagfalter, Heuschrecken, Laufkäfer und die Biomasse flugfähiger Insekten erfasst. Die Standorte der Fallen werden dabei in Absprache mit den Grundstückseigentümern und Bewirtschaftenden ausgewählt. Wichtig ist, dass die Stichprobenflächen anonym bleiben und keine Zuordnung der Ergebnisse zu den Grundstückseigentümern erfolgt.

Die Daten, die in diesem Monitoring erfasst werden, sind Teil eines bundesweiten Stichprobenmonitorings, das für die FFH-Richtlinie von großer Bedeutung ist. Die Erhebung erfolgt über Kartierprogramme, die von den Bundesländern durchgeführt werden, und die Ergebnisse werden in UTM-Rasterzellen (10×10 km) festgehalten. Die Sachdaten umfassen unter anderem Informationen über das Verbreitungsgebiet, die Population, das Habitat sowie spezifische Strukturen und Funktionen der Arten.

Regelmäßige Berichterstattung

Die Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie ist alle sechs Jahre gegeben, wobei Trends zu Populationen, Habitat und Verbreitung in einem Ampelschema ermittelt werden. Dieses Schema zeigt auf, ob die jeweiligen Arten und Lebensräume intakt (grün), Probleme aufweisen (gelb) oder negative Entwicklungen verzeichnen (rot). Das FFH-Monitoring ist somit eine Dauerbeobachtung, die deutschlandweit abgestimmt erfolgt.

Für die kommenden FFH-Berichte ab 2031 wird zudem die Methodik für bestimmte Waldlebensraumtypen überarbeitet, um die Erfassung und Bewertung weiter zu optimieren. Die Ergebnisse des aktuellen Monitorings werden also nicht nur für den FFH-Bericht 2031 von Bedeutung sein, sondern auch für die zukünftige Biodiversitätspolitik in Deutschland.

Für weitere Informationen steht die LUBW unter der E-Mail-Adresse poststelle(at)lubw.bwl.de zur Verfügung. Wer mehr über die FFH-Berichterstattung erfahren möchte, kann sich auch an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) wenden, welches die Daten aggregation zur Qualitätssicherung und Erstellung von Karten nutzt. Das Monitoring ist ein entscheidender Schritt, um den Schutz unserer Naturräume nachhaltig zu gestalten und die Biodiversität in Deutschland zu sichern.

Quellen: Pressemitteilung LUBW, Bundesamt für Naturschutz, Natura 2000.