In Kirchheim unter Teck steht ein bedeutendes Bauleitplanverfahren an, das die Entwicklung des Gebiets „Milcherberg – Zwischen Hahnweidstraße und Nürtinger Straße“ zum Ziel hat. Der Gemeinderat hat am 04.02.2026 entschieden, einen Bebauungsplan aufzustellen, der auf den rechtlichen Grundlagen des § 13a BauGB basiert. Dieser Planbereich umfasst eine Vielzahl von Flurstücken, darunter die Flurstücke 4670, 4671, 4875, 4892, 4910 und 4920.

Das Plangebiet erstreckt sich zwischen dem Spielplatz an der Spitzwegstraße im Norden, der Hahnweidstraße im Osten, der Wohnbebauung Am Kegelesbach im Süden und der Nürtinger Straße im Westen. Ziel des Bebauungsplans ist eine ganzheitliche Planung des Bereichs Milcherberg, die den Wohncharakter der Gegend bewahren und gleichzeitig Potenziale zur Nachverdichtung nutzen soll.

Öffentliche Beteiligung und Informationsveranstaltung

Die öffentliche Beteiligung an diesem Verfahren ist von großer Bedeutung. Vom 23.02.2026 bis 27.03.2026 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu den Plänen zu äußern und diese zu erörtern. Eine öffentliche Informationsveranstaltung ist für den 05.03.2026 um 17:30 Uhr im Büchereisaal in der Alleenstraße 1-3, Zimmer 218, Kirchheim unter Teck angesetzt. In dieser Sitzung können die Anwesenden direkt Fragen stellen und ihre Meinungen einbringen.

Gemäß den Vorgaben des BauGB können auch Kinder und Jugendliche in den Prozess einbezogen werden, was die Relevanz und den Einfluss der Planung auf die gesamte Gemeinde unterstreicht. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht es der Stadt, ihre Planungsziele transparent darzustellen und etwaige Bedenken frühzeitig zu adressieren. Die Stellungnahmen, die während dieser Frist abgegeben werden, müssen von der Gemeinde ernsthaft geprüft und in die weitere Planung einfließen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Umweltaspekte

Das Verfahren erfolgt ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dennoch ist ein Umweltbericht Teil der Begründung des Bebauungsplans. Die Unterlagen, einschließlich Lageplan und Begründung, werden ab dem 12.12.2025 auf der Website der Stadt Kirchheim unter Teck veröffentlicht. Dies gewährleistet, dass alle relevanten Informationen für die Bürger zugänglich sind und sie sich umfassend informieren können.

Die frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit kann nicht nur neue Perspektiven und Vorschläge hervorbringen, sondern auch dazu beitragen, dass bestimmte Planungen möglicherweise nicht weiterverfolgt werden. Dies ist besonders wichtig in Zeiten, in denen Bürger oft kritische Haltungen gegenüber städtebaulichen Veränderungen einnehmen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie dient auch dazu, das Vertrauen der Bürger in die kommunale Planung zu stärken. Ein transparentes Verfahren, in dem alle relevanten Aspekte – von Infrastruktur über Umweltbelange bis hin zu sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen – berücksichtigt werden, ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung der Pläne.

Für weiterführende Informationen und Details zum Verfahren sowie zur Abgabe von Stellungnahmen können Interessierte die Webseite der Stadt besuchen oder sich direkt an die zuständigen Stellen wenden. Das Engagement der Bürger ist ein zentraler Bestandteil der Bauleitplanung, und die Stadt Kirchheim unter Teck lädt alle ein, aktiv an diesem Prozess teilzunehmen. Quelle | Quelle | Quelle.