Die Stadt Freiburg hat am Freitag, dem 30. Januar 2026, mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen für die bevorstehende Landtagswahl am 8. März 2026 begonnen. Insgesamt haben 161.842 Wahlberechtigte aus Freiburg die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Die Briefe werden vom Briefzentrum der Deutschen Post in Hochdorf aus an die Haushalte verteilt, wobei die Auslieferung am kommenden Samstag startet. Die Stadt geht davon aus, dass bis spätestens Montag alle Wahlbenachrichtigungen zugestellt sein werden, um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
Freiburgs Wahlamtsleiter Michael Haußmann hebt hervor, dass es im Vergleich zur Bundestagswahl keine wesentlichen Änderungen geben wird, abgesehen von einer höheren Anzahl an Wahlberechtigten. Diese Erhöhung ist in erster Linie auf den Anstieg der Einwohnerzahl und die erstmalige Einbeziehung von 16- und 17-Jährigen zurückzuführen. Im westlichen Teil der Stadt sind 112.641 Wahlberechtigte zugelassen, während im östlichen Teil 49.201 Wahlberechtigte registriert sind.
Professionelle Abwicklung der Briefwahl
Da die Nachfrage nach Briefwahlunterlagen gestiegen ist, setzt die Stadt Freiburg auf eine professionelle Abwicklung. Ein Dienstleister hat die Wahlbenachrichtigungen im Vorfeld gedruckt und verpackt, um einen effizienten Versand zu gewährleisten. Für die Verteilung der Wahlbenachrichtigung kommt eine der vier Sortiermaschinen im Briefzentrum zum Einsatz, die in der Lage ist, 40.000 Briefe pro Stunde zu verarbeiten.
Wähler, die ihre Briefwahlunterlagen benötigen, können diese einfach über einen QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen oder online unter www.freiburg.de/briefwahl anfordern. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro, das sich in der Berliner Allee 1 befindet, zu beantragen.
Die Frist für den Antrag auf Briefwahl endet am Freitag, dem 6. März, um 15 Uhr. Das Briefwahlbüro öffnet bereits am Montag, den 9. Februar. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30 – 15 Uhr
- Dienstag, Donnerstag: 10 – 18 Uhr
Wichtige Informationen für Wähler
Es ist wichtig, dass die Wähler am Wahltag ihre Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mitbringen. Bei der Wahl muss zudem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Wer bis zum 2. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an die zuständige Gemeinde wenden und das Wählerverzeichnis einsehen, da eine nicht erhaltene Wahlbenachrichtigung darauf hinweisen könnte, dass die Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ohne Eintragung kann der Wahlvorstand die Person zurückweisen, und sie kann somit nicht an der Wahl teilnehmen.
Um die Bürger umfassend zu informieren, stellt die Stadt Freiburg zudem zahlreiche Informationen zur Landtagswahl online zur Verfügung, die unter www.freiburg.de/pb/2549716.html abzurufen sind.
Ein weiterer Wahltermin steht bereits fest: Am 26. April 2026 findet die Oberbürgermeisterwahl statt, mit einem möglichen zweiten Wahlgang am 17. Mai. Die entsprechenden Wahlbenachrichtigungen werden Ende März verschickt.