In den letzten Wochen haben sich zahlreiche besorgte Eltern in der Schweiz an Beratungsstellen gewandt, nachdem bekannt wurde, dass Babynahrung von verschiedenen Marken, darunter Beba, Bimbosan und Aptamil, verunreinigt ist. Der Schweizer Bund hat bereits Rückrufe für diverse Produkte veranlasst, um mögliche Gefahren für die Kleinsten zu minimieren. Besonders Nestlé sieht sich seit Mitte Januar mit einem großflächigen Rückruf in über 60 Ländern konfrontiert, da die Produkte möglicherweise mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigt sind. Auch andere Unternehmen wie Danone und Hochdorf sind betroffen und haben ihre Produkte zurückgerufen.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat bereits neun Meldungen über Vergiftungssymptome bei Babys erhalten. Die Symptome, die durch die Verunreinigung auftreten können, umfassen Übelkeit und Erbrechen. Eltern wird geraten, bei Fragen direkt die Hotline der Hersteller zu kontaktieren. Die Unsicherheit betrifft nicht nur Säuglingsnahrung, sondern auch andere Produkte wie Anrührbrei und Gläschennahrung. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat das BLV für unzureichende Informationen und lange Reaktionszeiten kritisiert und auf große Regulierungslücken in der Schweiz hingewiesen, die dringend geschlossen werden müssen.

Details zu den betroffenen Produkten

Der Rückruf betrifft weltweit zahlreiche Chargen von Säuglingsnahrung, die mit dem bakteriellen Giftstoff Cereulid kontaminiert sein könnten. Die Verbraucherzentrale hat eine Liste der betroffenen Produkte veröffentlicht. In Deutschland sind vor allem folgende Nestlé-Produkte betroffen:

  • Beba Pre
  • Beba 1
  • Beba Supreme
  • Beba Comfort+
  • Beba expert HA
  • Alfamino 400g
  • Alfamino Junior

Bei Danone sind die Marken Aptamil und Milupa Milumil betroffen. Hierzu zählen:

  • Aptamil Pronutra Pre, 1,2 kg (MHD: 19-11-2026)
  • Aptamil Pronutra 1 DE, 800 g (MHD: 10-11-2026)
  • Aptamil Profutura Duo Pre D, 800 g (MHD: 20-04-2027)

Die Symptome einer Cereulid-Vergiftung sind ernst zu nehmen. Sie können innerhalb von fünf Stunden nach dem Verzehr auftreten und dauern in der Regel sechs bis 24 Stunden. Besonders Säuglinge sind gefährdet, da sie durch Flüssigkeitsverlust schnell dehydrieren können. Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Cereulid, und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat lediglich Richtwerte für die Risikobewertung festgelegt.

Regulierungsbedarf und rechtliche Konsequenzen

Die Situation hat nicht nur besorgte Eltern auf den Plan gerufen, sondern auch zu rechtlichen Schritten geführt. Foodwatch hat Vorwürfe gegen Nestlé und die Behörden wegen verspäteter und unzureichender Warnungen erhoben und eine Klage in Frankreich eingereicht. Diese Klage wurde von mehreren Familien unterstützt, deren Babys nach dem Konsum der betroffenen Produkte erkrankten. Die Justiz ermittelt zudem nach dem Tod zweier Säuglinge, wobei bislang kein klarer Zusammenhang zur Säuglingsnahrung bestätigt wurde.

Verbraucher sollten regelmäßig Warnportale wie lebensmittelwarnung.de überprüfen und die Rückrufmeldungen der Hersteller im Auge behalten. Es wird empfohlen, Säuglingsmilch frisch zuzubereiten und bei auftretenden Symptomen sofort einen Arzt aufzusuchen. Die Sicherheit unserer Kleinsten sollte oberste Priorität haben.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie die vollständigen Berichte auf nau.ch, eltern.de und verbraucherzentrale-niedersachsen.de nachlesen.