Filderstadt nimmt das Problem der streunenden Katzen ernst und arbeitet detailliert an der Einführung einer Katzenschutzverordnung. Dieses rechtliche Instrument soll die unkontrollierte Vermehrung von Katzen eindämmen und sieht vor, dass alle Freigänger-Katzen kastriert, gekennzeichnet und registriert werden müssen. Die Kosten für diese Maßnahmen müssen von den Katzenhaltern getragen werden, wie die Esslinger Zeitung berichtet.

In Deutschland haben bereits rund 2000 Kommunen derartige Verordnungen verabschiedet. Dies geschieht auf Grundlage des Tierschutzgesetzes, das den Kommunen ermöglicht, Maßnahmen zur Regulierung der Katzenpopulation zu ergreifen. Die bestehenden Regelungen beinhalten unter anderem die Kastrationspflicht für Freigänger, sowie die Verpflichtung zur Kennzeichnung und Registrierung der Tiere in einem zentralen Register. Verantwortliche Behörden wie Ordnungsämter und Veterinärämter spielen dabei eine entscheidende Rolle in der Überwachung und Umsetzung der Verordnungen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit Bußgeldern geahndet werden, die von der Kommune festgelegt werden, berichtet TASSO.

Ziele und Herausforderungen der Verordnung

Josefine Bohn, die Vorsitzende des Vereins Tierfreunde Filderstadt, schildert die Herausforderungen, mit denen ihr Verein konfrontiert ist. Sie beschreibt die hohe Belastung durch die Versorgung von Fundkatzen, die oft nicht zuordenbar sind. Über 80 Prozent dieser Tiere sind in der Regel nicht registriert, was die Situation für die Tierheime zunehmend erschwert. So beliefen sich die Tierarztkosten für Fundkatzen im Jahr 2024 auf über 44.000 Euro.

Die Verordnung ermöglicht auch die Kastration von Streunerkatzen, wenn ihre Herkunft innerhalb von 48 Stunden nicht geklärt werden kann. Dies soll dazu beitragen, die Anzahl der streunenden und verwilderten Katzen zu reduzieren, die nicht nur eine Gefahr für die Artenschutzmaßnahmen darstellen, sondern auch gesundheitliche Probleme wie Parasiten und Katzenschnupfen mit sich bringen.

Unterstützung und Ausblick

Der Technische Ausschuss hat einstimmig empfohlen, die Katzenschutzverordnung einzuführen. Eine entscheidende Sitzung des Gemeinderats zu diesem Thema findet am 13. Oktober statt. Zudem betont der Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing, dass eine besondere Gefahrenlage vorliegen muss, um die Verordnung letztlich zu implementieren. Das Veterinäramt des Landkreises unterstützt den Vorstoß zur Einführung der Verordnung, um einen nachhaltigen Tierschutz zu gewährleisten und die Katzensituation in Filderstadt zu verbessern.

Ähnliche Initiativen zeigen auch andere Städte wie Esslingen und Böblingen, die bereits Kastrations- und Kennzeichnungspflichten etabliert haben. Stuttgart arbeitet ebenfalls an einer vergleichbaren Verordnung. Die Zusammenarbeit der Kommunen, Tierschutzvereine, Veterinärämter und der Bevölkerung ist entscheidend, um eine umfassende Aufklärung und Wirkung der Maßnahmen zu erzielen. Der Schutz der Katzenpopulation und die Verringerung des Tierleidens stehen dabei im Vordergrund.