Virtuelle HV in Passau: So nehmen Sie am 8. Juli 2025 Teil!
InTiCa Systems SE lädt zur virtuellen Hauptversammlung am 8. Juli 2025 ein. Details zur Teilnahme und Tagesordnung finden Sie hier.

Virtuelle HV in Passau: So nehmen Sie am 8. Juli 2025 Teil!
Die InTiCa Systems SE, mit Sitz in Passau, hat für den 8. Juli 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) eine virtuelle Hauptversammlung einberufen. Dies berichtet Sharewise.com. Die Hauptversammlung wird gemäß § 118a AktG durchgeführt, was bedeutet, dass Aktionäre nicht physisch anwesend sein müssen, sondern über ein Online-Portal auf der Unternehmenswebsite teilnehmen können.
Angesichts des wachsenden Trends zu digitalen Formaten ermöglicht diese Entscheidung den Aktionären, ihre Rechte einfacher und flexibler wahrzunehmen. Der Veranstaltungsort, die Spitalhofstr. 94 in Passau, ist lediglich der rechtliche Sitz des Unternehmens, da die Versammlung virtuell abgehalten wird.
Tagesordnung und wichtige Entscheidungen
Die Tagesordnung der Hauptversammlung umfasst mehrere wichtige Punkte, darunter:
- Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts für 2024
- Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für 2024
- Wahl des Abschlussprüfers für 2025 (Baker Tilly GmbH Co. KG)
- Neuwahlen zum Aufsichtsrat mit den Kandidaten Udo Zimmer, Dr. Michael Hönig und Christian Fürst
- Billigung des Vergütungsberichts für 2024 und Bestätigung des Vergütungssystems für den Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrats
Für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung müssen Aktionäre sich bis zum 1. Juli 2025 um Mitternacht (MESZ) registrieren und bis zum 16. Juni 2025 einen Nachweis über ihren Anteilsbesitz erbringen. Die Stimmrechte können entweder über eine elektronische Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt werden.
Rechtsrahmen für die virtuelle Versammlung
Virtuelle Hauptversammlungen wie die geplante der InTiCa Systems SE müssen auf einer Satzungsgrundlage basieren. Hierbei können Unternehmen entweder direkt in der Satzung festlegen, dass solche Versammlungen durchgeführt werden können, oder den Vorstand durch Satzungsregelungen ermächtigen, dies zu tun. Diese Regelungen gelten gewöhnlich für maximal fünf Jahre, was den Rahmen für künftige virtuelle Versammlungen schafft, wie bmj.de erläutert.
Um sicherzustellen, dass alle Aktionärsrechte gewahrt bleiben, sind neue gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Versammlung live in Bild und Ton übertragen werden muss. Auch das Stimmrecht der Aktionäre muss elektronisch ausgeübt werden können, was eine Reihe von organisatorischen Anforderungen mit sich bringt, wie von PwC.de hervorgehoben.
InSumme zeigt die Einberufung der Hauptversammlung, dass die Digitalisierung in der Unternehmenskommunikation nicht nur ein vorübergehender Trend ist, sondern sich zu einer festen Größe im Bereich der Aktionärsversammlungen entwickeln könnte. Die InTiCa Systems SE trägt diesem Wandel Rechnung und bietet ihren Aktionären eine moderne Möglichkeit, an Entscheidungen teilzunehmen.