In Deizisau hat der Gemeinderat am 24. Februar 2026 den Beschluss gefasst, vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu beginnen. Ziel dieser Untersuchungen ist die Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets „Ortskern III“, das als städtebauliches Problemgebiet identifiziert wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. Februar 2026, unterzeichnet von Bürgermeister Thomas Matrohs. Diese Untersuchungen sind ein essentielles Element im Sanierungsprozess, da sie die Grundlage für die Entscheidung über das künftige Vorgehen im betreffenden Gebiet bilden.

Die vorläufigen Ziele und Handlungsschwerpunkte der Sanierung sind vielschichtig. Zu den Hauptanliegen gehört die Stärkung des Ortskerns durch gestalterische Aufwertung und die Schaffung von Aufenthaltsqualität in der Ortsmitte. Auch die Aufwertung des Ortsbildes durch Platz- und Grünflächengestaltung sowie der Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz stehen im Fokus. Darüber hinaus wird die Wohnraumschaffung und -erhaltung angestrebt, einschließlich der energetischen Sanierung der Gebäudesubstanz und der Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zu Wohnzwecken.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Verkehrs- und Freiraumgestaltung

Ein weiterer wichtiger Aspekt der geplanten Sanierung ist die Erschließung, Freiraum und Verkehr. Hierbei wird eine klimagerechte Gestaltung des Freiraums angestrebt, um versiegelte Flächen zu minimieren. Ein Beispiel dafür ist die autofreie Gestaltung des Rathausplatzes und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität an der Marktstraße durch Begrünung. Auch die Neugestaltung des Kreuzungsbereichs mit einem möglichen Kreisverkehr und der multifunktionale Neubau stehen zur Diskussion.

Zusätzlich sollen das Feuerwehrmagazin und der Bauhof abgerissen bzw. saniert werden, wobei eine kombinierte Nutzung mit Wohnraum geprüft wird. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Synergien zwischen blau-grün-grauer Infrastruktur zu schaffen, um die Schwammfähigkeit und Speicherfähigkeit von Flächen zu erhöhen und die Klimaanpassungsmaßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität zu fördern.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Durchführung dieser vorbereitenden Untersuchungen ist nicht nur eine formale Angelegenheit, sondern dient auch der Erfassung wichtiger Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung sowie der Analyse sozialer, struktureller und städtebaulicher Verhältnisse. Laut § 141 des BauGB müssen die Untersuchungen auch die nachteiligen Auswirkungen auf die persönlichen Lebensumstände der Betroffenen berücksichtigen. Bei Verweigerung der Auskunftspflicht, die nach § 138 BauGB besteht, kann ein Zwangsgeld angedroht und festgesetzt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen nicht mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets gleichzusetzen ist, für die eine besondere Sanierungssatzung erforderlich ist. Die Bekanntmachung des Beschlusses muss ortsüblich erfolgen und schließt auch Hinweise auf die Auskunftspflicht ein. Diese Schritte sind entscheidend für die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen Bürger sowie öffentlicher Aufgabenträger.

Der Lageplan des Untersuchungsgebiets ist vom 02. bis 17. März 2026 im Rathaus, Zimmer 2.04, einsehbar, und bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv an diesem wichtigen Prozess zu beteiligen.