Altbach streicht Frühbetreuung: Eltern bleiben betroffen!
Deizisau: Ab 2025/2026 entfällt die Frühbetreuung an der Grundschule Altbach wegen Personalmangel und geringer Anmeldungen.

Altbach streicht Frühbetreuung: Eltern bleiben betroffen!
Die Grundschule in Altbach wird im kommenden Schuljahr 2025/2026 keine Frühbetreuung mehr anbieten. Diese Entscheidung wurde vom Gemeinderat beschlossen und lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen. Der Hauptgrund ist ein erheblicher Personalmangel, der durch eine Kündigung verursacht wurde. Daher steht nur eine feste Mitarbeiterin zur Verfügung, was den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Zudem hat sich die Zahl der Anmeldungen für die Frühbetreuung drastisch verringert: Von insgesamt 255 Schülerinnen und Schülern haben nur 14 Eltern Interesse an einer Frühbetreuung gezeigt.
Ein weiterer Aspekt ist der unregelmäßige Besuch der bereits angemeldeten Kinder in der Frühbetreuung, was zu einer insgesamt sehr geringen Teilnehmerzahl führt. Trotz dieser niedrigen Anmeldezahlen sei eine personelle Doppelbesetzung notwendig, da zu den in Anspruch genommenen Zeiten keine anderen schulischen Aktivitäten stattfinden. Der Gemeinderat und die Verwaltung betrachten die Einschränkung als geringfügig für die betroffenen Eltern, während die Mittags- und Nachmittagsbetreuung von dieser Entscheidung unberührt bleibt, so esslinger-zeitung.de.
Zukünftige Entwicklungen in der Betreuung
Im Rahmen der bundesweiten Bestrebungen zur Verbesserung der Betreuungssituation für Grundschulkinder wird ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt. Dieser Schritt wurde am 10. September 2021 vom Bundesrat beschlossen und ist Teil des Ganztagsförderungsgesetzes, das darauf abzielt, Betreuungslücken zu schließen, die nach der Kita-Zeit vielerorts bestehen. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor und gilt auch in den Ferien, wobei maximal vier Wochen Schließzeit zulässig sind, die von den Ländern geregelt werden können, wie bmfsfj.de berichtet.
Die Einführung des Ganztagsanspruchs erfolgt schrittweise, beginnend mit den ersten Klassen ab August 2026 und einer Ausweitung bis August 2029 auf alle Klassenstufen eins bis vier. Der Bund plant, bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bereitzustellen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und Chancengerechtigkeit in der Bildung sicherzustellen. Diese Maßnahmen sollen auch die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Krise adressieren.
Der Bedarf an hochwertigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder ist in vielen Regionen nach wie vor nicht gedeckt. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern durch den Ausbau der Ganztagsangebote um zwei bis sechs Prozentpunkte steigen kann. Diese Entwicklungen sind sowohl für die Eltern als auch für die Kinder von entscheidender Bedeutung, da sie die soziale, emotionale und körperliche Entwicklung der Kinder unterstützen.