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Am 10. Februar 2026 beobachten Autofahrer in Holzmaden, Esslingen, eine mobile Radarkontrolle. Die Polizei Baden-Württemberg hat temporäre Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich eingerichtet. Laut news.de wurde um 07:12 Uhr ein Blitzer in der Teckstraße (PLZ 73271) gemeldet. In diesem Abschnitt gilt ein Tempolimit von 30 km/h, und die Polizei hat angekündigt, den Verkehr genau zu überwachen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der genaue Standort des Blitzers zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht bestätigt wurde. Autofahrer sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Verwendung von Radarwarnfunktionen in Deutschland illegal ist. Auch das Betreiben von elektronischen Geräten während der Fahrt, die Polizeikontrollen stören könnten, ist untersagt. Handy-Nutzung ist allerdings erlaubt, solange die Warnfunktion der Navigations-Apps deaktiviert ist. Radiowarnungen stellen hingegen kein Problem dar, da sie nicht gezielt gegen individuelle Fahrer gerichtet sind.

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Blitzstandorte in Deutschland

Eine praktische Möglichkeit, um zusätzliche Informationen über Blitzstandorte zu erhalten, bietet die Blitzerkarte. Diese zeigt die Standorte von Blitzern in Deutschland, sowohl stationären als auch mobilen, und wird regelmäßig aktualisiert. Laut bussgeldkatalog.org können Autofahrer durch Eingabe ihrer Postleitzahl herausfinden, wo sie mit Blitzern rechnen müssen. Deutschland verfügt über mehr als 52.000 fest installierte Radargeräte.

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Der Überwachungsbereich durch Polizei und Ordnungsämter zielt darauf ab, die Sicherheit im Straßenverkehr für Fahrzeuge und Fußgänger zu gewährleisten. Mobile Blitzanlagen werden flexibler eingesetzt, während fest installierte Geräte hohe Kosten verursachen und oftmals die Fahrer über die Geschwindigkeitsübertretung informieren, nachdem sie den Blitzer passiert haben.

Änderungen im Bußgeldkatalog

Die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorschriften wird durch einen aktualisierten Bußgeldkatalog bestraft. Dieser wurde zuletzt am 14. März 2013 durch das Gesetz vom 16. August 2024 geändert. Insbesondere betrifft dies die neuen Regelungen für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, die bei Geschwindigkeiten über 30 km/h mit einem Notbremsassistenzsystem ausgestattet sein müssen. Für Verstöße gegen diese Regelung drohen Bußgelder von 100 Euro und Punkte im Fahreignungsregister, berichtete bmv.de.

Die Anpassungen im Bußgeldkatalog betreffen auch Geschwindigkeitsverstöße, die geordnet nach Fahrzeugtyp und Geschwindigkeitsüberschreitungen gestaffelt sind. Beispielsweise werden innerorts für normale Pkw bei einer Überschreitung von 21-25 km/h 100 Euro fällig. Ab 41 km/h über dem Limit müssen Autofahrer sogar 320 Euro zahlen.

Diese Maßnahmen unterstreichen die Bemühungen der Behörden, die Verkehrssicherheit nachhaltig zu erhöhen und die Disziplin im Straßenverkehr zu fördern.