Heute ist der 28. Februar 2026 und in Allmersbach im Tal findet eine Informationsveranstaltung zur Stecker-PV-Aktion 2026 statt. Die Energiegemeinschaft Weissacher Tal eG (EGWT) und die BürgerEnergie Schwaikheim eG (BES) haben eine spannende Initiative ins Leben gerufen, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, eigene Balkonkraftwerke zu erwerben. Ab sofort können Interessierte ihre Bestellungen aufgeben, wobei der letzte Bestelltag der 2. März 2026 ist. Diese Aktion ist eine hervorragende Gelegenheit, aktiv zur Energiewende in der Region beizutragen.
Die angebotenen Komplettsets umfassen ein bis vier Solarmodule und sind für verschiedene bauliche Situationen geeignet, sei es am Balkon, an der Fassade, auf dem Dach oder sogar freistehend im Garten. Die Preise sind attraktiv: Ein Set mit zwei Modulen kostet 340 Euro, während das Set mit vier Modulen für 500 Euro erhältlich ist. Mitglieder der BES oder EGWT profitieren zudem von einem Rabatt von 30 Euro. Um den Nutzern bei der Montage und der Wirtschaftlichkeit unter die Arme zu greifen, steht ein Expertenteam bereit, das Beratungen telefonisch, schriftlich oder vor Ort (gegen Gebühr) anbietet. Informationen zur Veranstaltung gibt es unter Nussbaum.de.
Was sind Steckersolargeräte?
Steckersolargeräte, die im ersten Halbjahr 2024 im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert wurden, bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem Wechselrichter, einer Anschlussleitung und einem Stecker zur Verbindung mit dem Endstromkreis. Die Modulleistung darf 2.000 Watt (Gleichstrom) und die Wechselrichterleistung 800 Watt (Wechselstrom) nicht überschreiten. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist erforderlich, und der Netzbetreiber prüft, ob ein alter Zähler vorhanden ist, der möglicherweise ersetzt werden muss. Interessanterweise ist der Betrieb des Steckersolargerätes auch vor dem Austausch des Zählers erlaubt, was eine gewisse Flexibilität für die Nutzer darstellt. Mehr Informationen dazu findet man auf der Seite des Umweltbundesamts.
Für viele Haushalte bietet sich hier die Chance, die eigene Stromproduktion zu steigern und gleichzeitig die Abhängigkeit von konventionellen Energieträgern zu reduzieren. Zudem sind Steckersolargeräte von der Anlagenzusammenfassung mit größeren Dachanlagen ausgenommen, was sie für viele Nutzer besonders attraktiv macht. Auf diese Weise können Balkonanlagen wie gewöhnliche Solaranlagen behandelt werden, was die Handhabung vereinfacht. Die technischen Vorgaben für den Anschluss richten sich nach der Niederspannungs-Anschlussnorm, und die Inbetriebnahme durch Endkunden ist bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt normgerecht möglich.
Einspeisung und Förderung
Ein wichtiges Thema ist die Einspeisung des erzeugten Stroms. Betreiber können die Balkon-Solaranlage wie eine gewöhnliche Solaranlage behandeln oder die Sonderregelungen für Steckersolargeräte nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass keine Einspeisevergütung für nicht selbst verbrauchten, ins öffentliche Netz eingespeisten Strom gezahlt wird. Die Netzeinspeisung kann allerdings über eine gemeinsame Messeinrichtung erfasst werden, was die Abrechnung vereinfacht. Unterschiedliche Fördersätze für Balkon- und Aufdach-Solaranlagen führen zu einer Berechnung der EEG-Förderung im Verhältnis der installierten Leistung; die letzte Aktualisierung der FAQ zu diesem Thema fand am 21. Februar 2025 statt, wie auf der Seite der Bundesnetzagentur zu lesen ist.
Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken ist bereits jetzt hoch, und die Interessentenliste war bereits im Dezember gut gefüllt. Die Aktion 2026 bietet nicht nur eine Möglichkeit zur Stromerzeugung, sondern unterstützt auch aktiv die regionale Energiewende. Wer also noch überlegt, ob er sich ein eigenes Balkonkraftwerk zulegen möchte, sollte nicht zu lange warten und sich schnell entscheiden.