Die Anmeldung der Schulneulinge im Einzugsgebiet der Schule an der Weissach und der Ganztagsgrundschule Oberweissach steht bevor. Am Mittwoch, den 11. Februar 2026, können Eltern ihre Kinder ab 14 Uhr an zwei verschiedenen Orten anmelden. Die Anmeldung für die Schule an der Weissach richtet sich an Kinder aus Unterweissach, während die Anmeldung für die Ganztagsgrundschule Oberweissach auch für Kinder aus Wattenweiler, Bruch und Cottenweiler offen ist.
Für schulpflichtige Kinder, die im September 2026 zur Schule kommen, gilt, dass sie bis zum 30. Juni 2016 geboren sein müssen. Es wird erwartet, dass die Erziehungsberechtigten ihre Kinder persönlich vorstellen und anmelden. Hierzu sind eine Geburtsurkunde oder ein Familienstammbuch sowie ein Masernnachweis erforderlich. Zudem müssen Kinder, die im Schuljahr 2025/26 zurückgestellt wurden, erneut vorgestellt werden. Sollte ein Wohnungswechsel zwischen Anmeldung und Schuleintritt erfolgen, muss die Anschrift der neuen Schule schriftlich der Schulleitung mitgeteilt werden.

Für Eltern, die möglicherweise kein Einladungsschreiben erhalten haben, stehen die Kontaktinformationen der betreffenden Schulen zur Verfügung. Die Schule an der Weissach ist unter der Telefonnummer 07191/35911-0 erreichbar, die Ganztagsgrundschule Oberweissach unter 07191/35901-13.

Masernimpfung und Dokumentation

Ein zentraler Aspekt der Anmeldung ist auch der Nachweis über die Masernimpfung. Nach den geltenden Bestimmungen müssen alle schulpflichtigen Kinder einen Nachweis über ihre Masernimpfung vorlegen. Im Rahmen des Masernschutzgesetzes, das ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen zur Versorgung von Impfschäden einführt, wird besonders auf die Bedeutung der Impfung hingewiesen. Künftig müssen bei Impfschäden, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehen, Ansprüche auf Entschädigung geltend gemacht werden. Hierzu ist eine gesundheitliche Schädigung Voraussetzung, die durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung verursacht wurde, so bundesgesundheitsministerium.de.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen garantieren, dass Betroffene ohne zusätzlichen Nachweis von Rechtswidrigkeit oder Verschulden Ansprüche geltend machen können. Der Nachweis der Kausalität zwischen Impfung und gesundheitlichen Folgen wird erleichtert, sodass eine Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs für die Anerkennung genügt. Anträge auf Versorgung müssen bei den zuständigen Behörden, in der Regel den Versorgungsämtern, eingereicht werden. Dies zeigt, wie wichtig es ist, bereits beim Schulbeginn die Impfbestimmungen einzuhalten, um eventuelle gesundheitliche Risiken für die Kinder zu minimieren, informiert infektionsschutz.de.

Eltern werden daher dringend geraten, alle erforderlichen Unterlagen zur Impfung und zur Anmeldung rechtzeitig zusammenzustellen, um eine reibungslose Einschulung ihrer Kinder zu gewährleisten. Dieses Vorgehen ist nicht nur wichtig für die individuellen Schicksale, sondern auch für die öffentliche Gesundheit und den Schutz aller Schüler.