Der Mötzinger Gemeinderat hat kürzlich einstimmig beschlossen, am bestehenden Betreuungsmodell festzuhalten, was bei Eltern und Betreuungsangeboten auf positive Resonanz stößt. Die Betreuung ist täglich von 7 bis 17 Uhr gewährleistet, was zwei Stunden mehr als der gesetzliche Rechtsanspruch umfasst. Ab dem kommenden Schuljahr wird der bundesweite Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt, beginnend mit den Erstklässlern. Der Anspruch umfasst mindestens acht Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche, einschließlich der Schulferien. In einer Umfrage unter 111 Eltern zeigte sich, dass diese mit der aktuellen Betreuungsform zufrieden sind, was Bürgermeister Benjamin Finis unterstreicht, der betont, dass es nur wenige Ambitionen gibt, das bestehende System zu ändern.

Dennoch gibt es Stimmen im Gemeinderat, die auf einen Anstieg der Kinder hinweisen, die die Betreuung in Anspruch nehmen werden. Egon Stoll (MLi) fordert Überlegungen zur Schaffung zusätzlicher Flächen, während Regina Brenner (SPD) das alte Mötzinger Schulgebäude als geeigneten Ort für die Betreuung vorschlägt. Alexander Röckl (MLi) und Alfons Aigner (MLi) unterstützen die Evaluation des Verfahrens, insbesondere wenn auch die vierten Klassen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erhalten. Dies ist besonders relevant, da laut dem neuen Bundesgesetz der Anspruch auf Ganztagsbetreuung bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf alle Grundschüler ausgeweitet wird, einschließlich der Viertklässler.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Baden-Württemberg gilt ab dem Schuljahr 2026/27, zunächst nur für die Erstklässler. Der Anspruch umfasst an jedem Werktag acht Stunden Betreuung und gilt auch für Kinder, die ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen. Die Gestaltung dieser acht Stunden Betreuung kann jedoch zwischen Schulen und Kommunen variieren. Während es Ganztagsschulen mit ganztägigem Unterricht gibt, bieten viele Kommunen auch Halbtagsschulen an. Eltern haben die Wahl, ob sie die Betreuungsangebote in Anspruch nehmen möchten, sind jedoch verpflichtet, am Unterricht teilzunehmen.

Der Rechtsanspruch gilt auch in den Schulferien, jedoch sind maximal 20 Werktage pro Jahr von diesem Anspruch ausgenommen. Die Kosten für die Ganztagsbetreuung sind in der Regel nicht kostenlos, und Eltern müssen mit Gebühren rechnen, die von den Kommunen erhoben werden. Um die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsangebote zu unterstützen, stellt der Bund 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur bereit. Dies geschieht im Rahmen eines umfassenden Programms, das auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze und die Verbesserung bestehender Einrichtungen umfasst.

Finanzielle Unterstützung und Herausforderungen

Das Ziel des neuen Rechtsanspruchs ist es, die Betreuungslücke nach der Kita bei der Einschulung zu schließen. Dieser Rechtsanspruch ist im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die praktische Umsetzung des Ganztagsanspruchs erfolgen wird, da Bedenken hinsichtlich der Finanzierung und möglichen Klagen von Eltern bestehen. Der Bund unterstützt die Länder finanziell, um deren Verantwortung in Bezug auf die Betriebskosten der Ganztagsbetreuung zu entlasten. Ab 2026 wird eine stufenweise Entlastung durch geänderte Umsatzsteueranteile erfolgen, die darauf abzielen, die finanzielle Belastung der Länder zu reduzieren und die Realisierung des Rechtsanspruchs zu fördern.

Insgesamt zeichnet sich in Mötzingen ein positives Bild für die zukünftige Betreuung von Grundschulkindern ab. Mit den bestehenden Strukturen und der geplanten Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sind die Kommunen gefordert, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen und die Angebote entsprechend anzupassen. Für die Eltern bietet sich somit die Möglichkeit, ihre Kinder bestmöglich zu fördern und gleichzeitig ihre eigenen beruflichen Verpflichtungen zu berücksichtigen.