Am 8. März 2026 steht die nächste Kommunalwahl in Bayern an, die für viele Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung ist. Die Wahl umfasst rund 39.500 Mandatsträger, die für eine Legislaturperiode von sechs Jahren gewählt werden. Zu den Ämtern, die zur Wahl stehen, gehören der Erste Bürgermeister oder Oberbürgermeister in den Gemeinden, die Gemeinderatsmitglieder, die Landrätinnen und Landräte in den Landkreisen sowie die Kreistage. Die Bürger können sich auf umfassende Informationen zu den Kandidaten, Themen und Wahlergebnissen freuen, die auf den Sonderseiten zur Kommunalwahl im Landkreis Freyung-Grafenau bereitgestellt werden. Details dazu sind im Dropdown-Menü oder unter dem Abschnitt „Hier gibt es Infos zu den Wahlen in den einzelnen Gemeinden“ zu finden [1].
Wahlen sind nicht nur eine Frage der Stimmen, sondern auch des Verfahrens. In Bayern wird die Sitzverteilung nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers durchgeführt. Dabei werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch ungerade Zahlen wie 1, 3, 5, 7 usw. geteilt. Die Sitze werden den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zugeteilt. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die größere Stimmenzahl. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, wird das Los entscheiden. Dieses Verfahren gewährleistet eine faire und transparente Verteilung der Sitze und gibt allen Parteien die Möglichkeit, entsprechend ihrer Stimmenzahl im Gemeinderat vertreten zu sein [2].
Ein Beispiel zur Veranschaulichung
Um das Verfahren noch besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel: Angenommen, in einer Gemeinde mit 7.000 Einwohnern werden 20 Gemeinderatssitze vergeben. Nehmen wir an, es wurden insgesamt 47.502 gültige Stimmen abgegeben:
| Partei/Wählergruppe | Stimmen |
|---|---|
| A-Partei | 20.554 |
| B-Partei | 8.712 |
| C-Partei | 8.270 |
| D-Wählergruppe | 9.177 |
| E-Wählergruppe | 789 |
Die Sitze werden dann wie folgt verteilt:
- A-Partei: 9 Sitze
- B-Partei: 4 Sitze
- C-Partei: 3 Sitze
- D-Wählergruppe: 4 Sitze
- E-Wählergruppe: 0 Sitze
In diesem Beispiel hat die A-Partei die meisten Stimmen erhalten und somit die meisten Sitze im Gemeinderat. Bei gleichen Teilungszahlen für den letzten Sitz entscheidet die höhere Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los. Diese fairen Regeln sind im Bayerischen Gesetz verankert [3].
Insgesamt zeigt sich, dass die Kommunalwahl nicht nur eine wichtige Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger ist, ihre Stimme abzugeben, sondern auch ein komplexes System dahinter steht, das die politische Mitbestimmung in Bayern gewährleistet. Es bleibt spannend zu beobachten, wie die Wahlen im Landkreis Freyung-Grafenau verlaufen werden und welche Themen die Wählerinnen und Wähler bewegen werden.