Ein schwerer Vorfall ereignete sich im Landkreis Freyung-Grafenau, als ein 72-Jähriger aus Metten am Sonntagnachmittag einen Hund frontal erfasste. Der accident ereignete sich auf der Kreisstraße zwischen Schönanger und Rosenau. An dieser Stelle kreuzte der Hund, ein Deutscher Drahthaar, die Straße und wurde dabei tödlich verletzt. Der Fahrer setzte seine Fahrt nach dem Zusammenstoß fort, ohne sich um das Tier zu kümmern.
Wie pnp.de berichtet, meldete der Autofahrer den Unfall erst mehrere Stunden später, etwa fünf Stunden nach dem Vorfall, telefonisch bei der Polizei. Zu diesem Zeitpunkt hatte der 50-jährige Hundehalter bereits die Polizei verständigt, nachdem er vergeblich nach seinem abgängigen Tier gesucht hatte. Der Hund wurde schließlich am Straßenrand tot aufgefunden.
Ermittlungen und mögliche Konsequenzen
Gegen den 72-Jährigen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet, unter anderem wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Laut ra-samimi.de ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, also Fahrerflucht, strafbar, sofern der Fahrer seine Beteiligung nicht feststellt. In Fällen wie diesem, bei dem es sich um eine Kollision mit einem Tier handelt, könnte der Fahrer jedoch grundsätzlich nicht wegen Fahrerflucht belangt werden, da Tiere rechtlich als Sachen gelten.
Dennoch wird es als gravierender Verstoß betrachtet, ein verletztes oder tot überfahrenes Tier zurückzulassen. Ein solches Verhalten könnte rechtliche Konsequenzen nach dem Tierschutzgesetz nach sich ziehen, was zu einer Anzeige wegen Tierquälerei führen kann. Dabei drohen dem Fahrer hohe Bußgelder.
Richtlinien für Autofahrer bei Wildunfällen
Experten raten in solchen Situationen, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle zu sichern. Es ist wichtig, die Polizei zu verständigen und die Umstände des Unfalls zu dokumentieren. Autofahrer sind nicht verpflichtet, bei Wildunfällen einen solchen Unfall sofort zu melden, doch es ist ratsam, dies aus versicherungsrechtlichen Gründen zu tun. Um die Versicherung zu informieren, kann eine Unfallbescheinigung von der Polizei ausgestellt werden, die im Schadensfall benötigt wird.
Zusätzlich wird empfohlen, verletzte Tiere nicht selbst zu berühren und stattdessen die zuständigen Organisationen oder den Förster zu alarmieren, um derartige Vorfälle korrekt zu handhaben. Laut baidu.com sollten Fahrer darauf achten, keine toten Tiere mitzunehmen, um strafrechtliche Folgen wie Wilderei zu vermeiden.
Der Vorfall zeigt die Wichtigkeit, in solchen Situationen verantwortungsbewusst zu handeln, um nicht nur rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, sondern auch um Tieren in Not zu helfen. Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr und beim Umgang mit Wildtieren sind unerlässlich.