60-Jähriger am Steuer betrunken erwischt – empfindliche Strafe droht!
Ein 60-Jähriger aus Grafenau wurde bei einer Kontrolle betrunken am Steuer ertappt. Er droht Bußgeld und Fahrverbot.

60-Jähriger am Steuer betrunken erwischt – empfindliche Strafe droht!
Am Freitag, den 15. Juni 2025, wurde ein 60-jähriger Mann in Böhmzwiesel von der Polizei einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung seiner Fahrtauglichkeit stellte sich heraus, dass er leicht alkoholisiert war. Aufgrund dieser Feststellung wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und er musste einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest auf der Polizeiinspektion durchführen, wie PNP berichtet.
Die Folgen dieser Alkoholisierung könnten für den Mann gravierend sein. Ihm drohen nicht nur eine empfindliche Geldbuße, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot. In Deutschland gelten strenge Regeln im Umgang mit Alkohol am Steuer, die nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Führerschein des Fahrers betreffen (siehe ADAC).
Alkoholgrenzen im Straßenverkehr
Die Promillegrenze für Autofahrer in Deutschland ist klar definiert. Für Fahranfänger sowie Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, während bei Werten zwischen 0,5 und 1,09 Promille bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. In diesem Fall drohen neben einem Bußgeld von 500 Euro auch zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Bei einer Alkoholisierung ab 1,1 Promille wird die absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Darüber hinaus ist bei einem Wert ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich, um die Fahrtauglichkeit zu prüfen. Wer der Aufforderung zur Durchführung eines Atem-Alkoholtests nicht nachkommt, muss mit einer Blutentnahme rechnen.
Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, kann jedoch bis zu 5000 Euro zurückfordern, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fahrer alkoholisiert war. Die Vollkaskoversicherung wird in solchen Fällen je nach Schwere der Alkoholisierung möglicherweise nur teilweise oder gar nicht leisten.
Konsequenzen für Fahrer
Ein Verstoß gegen die 0,0-Promillegrenze führt zu einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg. Fahranfänger, die gegen diese Regel verstoßen, müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ihre Probezeit verlängert sich in der Regel auf vier Jahre. Schwere Verstöße führen zu Eintragungen im Fahreignungsregister und können ebenso rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Insgesamt zeigt dieser Vorfall in Böhmzwiesel auf eindrückliche Weise, wie ernst die Thematik Alkohol am Steuer in Deutschland genommen wird. Die drohenden Konsequenzen sind klar definiert und sollen sowohl den Verkehrsfluss als auch die Sicherheit aller Nutzer im Straßenverkehr gewährleisten.