Fischervereins-Chef räumt Kasse um über 11.000 Euro leer!

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Ein Fischervereinsvorsitzender aus Ehningen entnahm über 11.000 Euro aus der Vereinskasse und wird wegen Betrugs verurteilt.

Ein Fischervereinsvorsitzender aus Ehningen entnahm über 11.000 Euro aus der Vereinskasse und wird wegen Betrugs verurteilt.
Ein Fischervereinsvorsitzender aus Ehningen entnahm über 11.000 Euro aus der Vereinskasse und wird wegen Betrugs verurteilt.

Fischervereins-Chef räumt Kasse um über 11.000 Euro leer!

Der Fall eines 54-jährigen Mannes aus dem Kreis Böblingen sorgt derzeit für Aufsehen. Wie szbz.de berichtet, wurde der ehemalige Vorsitzende und Kassierer des Fischervereins Ehningen wegen der unrechtmäßigen Entnahme von 11.166,10 Euro aus der Vereinskasse straffällig. Der Mann lebte bislang in geordneten familiären und beruflichen Verhältnissen und hatte weder Schulden noch war er drogen- oder alkoholabhängig. Die Erklärung für sein Handeln steht nun jedoch im Raum.

Insgesamt entnahm der Täter Geld in Beträgen zwischen 330 und 4.000 Euro von verschiedenen Konten, darunter ein Girokonto sowie zwei Sparkonten, und auch aus der Barkasse. Solche Handlungen fallen unter Betrug gemäß § 263 StGB, der ein Vermögensdelikt beschreibt, das das Vermögen als Ganzes schützt. Die Entnahme von Geldern in dieser Größenordnung lässt auf eine bewusste Täuschung der Vereinsmitglieder schließen.

Rechtliche Einordnung des Betrugs

Die rechtlichen Grundlagen für Betrugsdelikte sind klar definiert. Wie juraforum.de erläutert, sind die Voraussetzungen für Betrug eine Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum des Opfers führen. Dieser Irrtum wiederum muss eine Vermögensverfügung auslösen, die einen Vermögensschaden verursacht. Es wird zwischen verschiedenen Arten von Betrug unterschieden, darunter der Eingehungs- und Erfüllungsbetrug.

Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass der 54-jährige Mann durch seine Täuschung einen Vermögensschaden für den Verein verursacht haben könnte. Der objektive Tatbestand sieht vor, dass es zu einer Täuschung handelt und die Vermögensverfügung zu einem geringeren Wert des Vermögens führt. Dies könnte in diesem Fall nachgewiesen werden, da das Vereinsvermögen um einen signifikanten Betrag vermindert wurde.

Mögliche Konsequenzen

Im Hinblick auf die Strafe für solchen Betrug ist zu beachten, dass diese je nach Schwere des Delikts variieren kann. Nach dem StGB kann der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Bei schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Zudem ist der Versuch eines Betrugs ebenfalls strafbar.

In Anbetracht der Umstände wird in der Öffentlichkeit die Frage diskutiert, wie es dazu kommen konnte, dass der Mann trotz stabiler Verhältnisse in ein solches Delikt verwickelt wurde. Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit Vereinsgeldern und zur Vertrauenswürdigkeit von Führungspersonen in Vereinen auf, die häufig in der Verantwortung ihres Vereins stehen.