Am 25. Januar 2026 findet in Böblingen die mit Spannung erwartete Oberbürgermeisterwahl statt. Die Wahllokale sind bis 18 Uhr geöffnet, und die Bürgerinnen und Bürger haben die Gelegenheit, ihre Stimme bis zu diesem Zeitpunkt abzugeben. Nach Schließung der Wahllokale wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Der amtierende Oberbürgermeister Stefan Belz steht zur Wiederwahl und könnte möglicherweise auf überraschende Konkurrenz stoßen, wie die aktuelle Berichterstattung von Stuttgarter Nachrichten vermerkt.
Die Möglichkeit einer Stichwahl besteht, falls kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. In diesem Fall stehen sich die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen in der Stichwahl am 8. Februar 2026 gegenüber. Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahlbenachrichtigung für die Hauptwahl auch für die Stichwahl gültig ist, sodass keine neue Benachrichtigung versandt wird. Diese Regelung wurde in der Dokumentation zur Wahl auf der Webseite der Stadt Böblingen hervorgehoben: Böblinger Stadtportal.
Briefwahl und deren Fristen
Wahlberechtigte, die an der Briefwahl interessiert sind, wurden bereits ab dem 20. Januar 2026 auf einige wichtige Fristen hingewiesen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Briefwahlanträge online zu stellen. Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadt, diese persönlich im Bürgeramt zu beantragen oder abzuholen. Zur Beantragung im Bürgeramt müssen sowohl die Wahlbenachrichtigung als auch ein Personalausweis vorgelegt werden.
Besondere Hinweise gelten für die Erteilung von Vollmachten: Die Unterschrift des Wahlberechtigten ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erforderlich. Falls die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, ist eine Ersatzausstellung bis zum 24. Januar 2026 um 12:00 Uhr möglich, jedoch kein Erstantrag mehr.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Wahlverhalten
Die Oberbürgermeisterwahl in Böblingen ist Teil der kommunalen Wahlen in Deutschland, die durch das Grundgesetz in Artikel 28 geregelt sind. Diese Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. Bei kommunalen Wahlen haben auch kleinere Parteien und Bürgerinitiativen faire Chancen, am politischen Willensbildungsprozess teilzuhaben, wie Bundeszentrale für politische Bildung erläutert.
In Böblingen könnte die Wahlbeteiligung, die üblicherweise unter der bei Landtags- oder Bundestagswahlen liegt, erheblich durch lokale Themen beeinflusst werden. Das Wahlverhalten ist oft sach- und projektorientiert. Die Direktwahl des Oberbürgermeisters erhöht zudem die Transparenz und die Verantwortung des Gemeindeoberhaupts.