Am 3. Februar 2026 wurden mobile Radarkontrollen in Gäufelden im Kreis Böblingen, Baden-Württemberg, angekündigt. Der Standort der Kontrolle ist die Mozartstraße in Öschelbronn mit der Postleitzahl 71126. Diese Maßnahme zur Geschwindigkeitsüberwachung wurde um 08:37 Uhr gemeldet und dient der Verkehrs- und somit auch der Verkehrssicherheit. An diesem Punkt gilt ein striktes Tempolimit von 30 km/h.
Im Zusammenhang mit den Radarkontrollen stellt sich die Frage nach der Verwendung von Radarwarnern. In Deutschland sind diese Geräte und auch Blitzer-Apps seit 2002 gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Dies betrifft sowohl Fahrer als auch Beifahrer, die keine elektronischen Hilfsmittel zur Anzeige oder Störung von Radarkontrollen benutzen oder mitführen dürfen. Das Mitführen von betriebsbereiten Radarwarnern kann mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Zudem können diese Geräte von der Polizei sichergestellt und vernichtet werden, wie ADAC berichtet.
Verkehrsüberwachung und Sicherheit
Einhaltung der Tempolimits bleibt die beste Methode, um unerwünschte Blitzerfotos zu vermeiden. Laut ZDF heute sind Verkehrsdurchsagen im Radio eine zulässige und allgemeine Informationsquelle über Radarkontrollen. Diese Informationen sind jedoch in Bezug auf Genauigkeit nicht vergleichbar mit Warnungen über Radarwarner. Es ist wichtig zu beachten, dass der Einsatz von Blitzer-Apps zwar technisch möglich ist, jedoch nicht zuverlässig und unter den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland strikt verboten ist.
Die Nutzung von Blitzer-Apps beinhaltet das Risiko von Bußgeldern ebenso wie das Mitführen von Radarwarnern. Zusätzlich ist es ebenfalls untersagt, Funktionen in Navigationsgeräten zu aktivieren, die Blitzermeldungen anzeigen. Dies gilt auch für das Verhalten von Beifahrern im Fahrzeug, die keinerlei Radarwarner nutzen dürfen, um eine Ordnungswidrigkeit zu vermeiden.
Die Regelungen variieren international. In Europa gibt es unterschiedliche Bestimmungen zu Radarwarnern, die von strengen Verboten mit hohen Geldstrafen bis zu milden Regelungen reichen. So empfiehlt die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister ein generelles Verbot dieser Geräte, was die Bedeutung der Einhaltung der nationalen Vorschriften unterstreicht.