Verkehrsberuhigung in Altdorf: Teilfahrverbot für die Marktgasse beschlossen!

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Altdorf führt ab 2025 ein Teilfahrverbot in der Marktgasse ein, um den Rathausplatz vom Verkehr zu entlasten.

Altdorf führt ab 2025 ein Teilfahrverbot in der Marktgasse ein, um den Rathausplatz vom Verkehr zu entlasten.
Altdorf führt ab 2025 ein Teilfahrverbot in der Marktgasse ein, um den Rathausplatz vom Verkehr zu entlasten.

Verkehrsberuhigung in Altdorf: Teilfahrverbot für die Marktgasse beschlossen!

In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Verkehrssituation in Altdorf hat die Gemeinde ein Teilfahrverbot für Motorfahrzeuge in der Marktgasse beschlossen. Dieses Verbot, das Ausnahmen für Anwohnende, Lieferungen und öffentliche Dienste zulässt, ist Teil des kommunalen Verkehrsrichtplans zur nachhaltigen Raumentwicklung. Ziel ist es, den motorisierten Individualverkehr vom überlasteten Rathausplatz zu entlasten, wie nau.ch berichtet.

Der Rathausplatz erfüllt die Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen nicht mehr. Fußgänger fühlen sich wegen der Verkehrssituation unsicher, und der öffentliche Verkehr wird durch falsch parkende Fahrzeuge behindert. Zurzeit stellt der motorisierte Individualverkehr eine Herausforderung dar, da er Schwierigkeiten hat, in die Hauptstraße einzumünden. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, plant der Gemeinderat konkrete Maßnahmen zur Entlastung des Platzes, die in einen umfassenden Plan eingebettet sind, welcher bereits 2010 erstellt wurde und die Amtsblätter regelmäßig aktualisiert.

Geplante Verkehrsmaßnahmen

Das Teilfahrverbot in der Marktgasse wird mit dem Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ versehen. Außerdem sollen Verkehrsströme in den Parkhäusern und Parkplätzen am Zentrumsrand aufgefangen werden. Die Anfahrt der Parkplätze im Winkel wird künftig über die Hellgasse und das Parkhaus Schützenmatte erfolgen, anstatt über den stark frequentierten Rathausplatz und die Marktgasse. Dabei bleiben wichtige Ausnahmen bestehen, wie die Zufahrt für Anwohner, Besucher von Anwohnern, Mitarbeitende von Betrieben, sowie für liefernde Fahrzeuge und Notfalleinheiten.

Um Schleichverkehr zu vermeiden, wird die Höfligasse als Einbahnstraße signalisiert. Diese Maßnahme dient dazu, die Verkehrsbelastung im Dorfkern zu reduzieren und den Fußgängern mehr Sicherheit zu bieten. Der Gemeinderat plant, bei Bedarf auch versenkbare Poller nachzurüsten, um die Verkehrssituation weiter zu steuern.

Zukünftige Schritte und Informationsveranstaltungen

Die Gemeinde hat bereits betroffene Anwohner informiert und plant eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Maßnahmen. Diese fand am 2. September 2020 unter den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen statt, um den Bürgern die Gelegenheit zu geben, sich über die Änderungen zu informieren. Laut altdorf.ch wird diese Initiative von den Unterlagen des Verkehrsrichtplans unterstützt, der zusammen mit politischen Parteien, Gewerbevertretern und Experten erstellt wurde. Dabei wurden insgesamt 33 Handlungsanweisungen ausgearbeitet, um die Verkehrssituation zu verbessern.

Insgesamt stellt die Umsetzung der Verkehrsmittel der Gemeinde einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und benutzerfreundlichen Gestaltung der Lebensräume dar, was sowohl den Fußgängern als auch dem öffentlichen Verkehr zugutekommen soll. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation mit der Umsetzung der neuen Verkehrsregelungen entwickeln wird.