Am Mittwochmorgen, dem 30. Januar 2026, ereigneten sich in Marktoberdorf und Altdorf zwei Unfälle mit Verletzten, die auf glatte Gehwege zurückzuführen sind. Laut Bericht der Polizei Schwaben Süd/West war die Missachtung der Streupflicht ursächlich für diese Vorfälle. In Marktoberdorf rutschte ein 41-Jähriger auf einem eisbedeckten Gehweg aus, als er sein Kind aus dem Fahrzeug holen wollte. Der Mann zog sich beim Sturz auf den Hinterkopf leichte Verletzungen zu und wurde mit einem Rettungswagen zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht. Der Gehweg war zum Zeitpunkt des Unfalls nicht gestreut, und es wird eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Verantwortlichen erstattet. In Marktoberdorf gilt an Werktagen eine Räum- und Streupflicht zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, die offensichtlich missachtet wurde berichtet der Kreisboten.

Am gleichen Morgen stürzte zudem ein Lkw-Fahrer in Altdorf auf einem Firmengelände beim Beladen. Bei diesem Sturz fiel er auf den Rücken und schlug mit dem Hinterkopf auf den Boden, weshalb sein Zustand sich bald verschlechterte und der Rettungsdienst alarmiert wurde. Auch dieser Vorfall ereignete sich in einem Bereich, in dem der zuständige Winterdienst seiner Streupflicht nicht nachkam, was zu einem Verfahren gegen die Firma führen könnte.

Rechtliche Konsequenzen der Streupflicht

Der Fall in Marktoberdorf und Altdorf wirft Fragen zur rechtlichen Verantwortung von Grundstückseigentümern und Gemeinden auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass Hauseigentümer bei Eis und Schnee ihrer Streupflicht nachkommen müssen. Diese Entscheidung ist besonders relevant, da sie in einem ähnlichen Kontext steht, in dem eine 85-jährige Frau auf einem ungestreuten Gehweg stürzte und Schadensersatz forderte so berichtet die LTO. Der BGH hob die vorherige Entscheidung des Oberlandesgerichts auf und stellte fest, dass es zu einem Verstoß gegen das rechtliche Gehör gekommen war. Dies verdeutlicht, wie wichtig die ordnungsgemäße Räumung und Streuung von Gehwegen zur Vermeidung von Unfällen und rechtlichen Konsequenzen ist.

Laut den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Gemeinden dafür verantwortlich, bei Schnee und Glatteis für die Räumung und Streuung auf Straßen und Wegen zu sorgen. Sie müssen dabei an gefährlichen Stellen wie Hauptstraßen und Fußwegen besonders aufpassen stellt der ADAC fest. Dies umfasst auch die Verpflichtung zur Warnung durch Hinweisschilder an Gefahrenstellen. Die Anforderungen an die Streupflicht sind insbesondere in städtischen Gebieten hoch, was in den jüngsten Vorfällen deutlich wurde, als die Vernachlässigung solcher Pflichten zu Verletzungen führten.

Die Bürger sind aufgerufen, wachsam zu sein und im Falle eines Unfalls aufgrund unzureichender Streuung rechtliche Schritte zu prüfen. Verantwortliche können auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen und dadurch Personen zu Schaden kommen.