Sanierung der Hersbrucker Fußgängerbrücke: 700.000 Euro Zuschuss!
Die Sanierung der Fußgängerbrücke in Hersbruck beginnt mit 700.000 Euro Förderung aus Bayern. Bauzeit bis August 2026.

Sanierung der Hersbrucker Fußgängerbrücke: 700.000 Euro Zuschuss!
Die Sanierung der Fußgängerbrücke am Chotieschauer Weg/Obermühlweg in Hersbruck hat offiziell begonnen. Wie n-land.de berichtet, wird der Ersatzneubau durch den Freistaat Bayern mit 700.000 Euro gefördert. Diese Fördermittel stammen aus dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und wurden vom bayerischen Verkehrsminister Christian Bernreiter zugesagt.
Die Brücke ist ein wesentliches Element der regionalen Infrastruktur. Sie verbindet das Gymnasium, das Schul- und Sportzentrum sowie verschiedene Freizeitanlagen. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf etwa 1,54 Millionen Euro, wobei rund 891.000 Euro als förderfähig anerkannt wurden. Die bewilligten 700.000 Euro werden den städtischen Haushalt erheblich entlasten.
Projektverlauf und Bauzeit
Der Ersatzneubau hat im Mai 2025 begonnen, zunächst mit dem Bau einer Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer. Diese Behelfsbrücke wird voraussichtlich bis Mitte August 2026 in Betrieb sein. Nach der Fertigstellung dieser Übergangslösung wird die alte Brücke abgebrochen und die neue Überführung gebaut.
Die Umsetzung des Projekts erfolgt in enger Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, die auch für die Auszahlung der Fördermittel zuständig ist. Diese Zusammenarbeit ist entscheidend, um die verschiedenen Aspekte der Finanzierung und den Bauablauf reibungslos zu gestalten.
Finanzierungsdetails und Antragsverfahren
Für die Beantragung der Fördermittel müssen Interessierte die Anträge bis spätestens 1. September des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der zuständigen Bezirksregierung einreichen, wie regierung.oberbayern.bayern.de darlegt. Bei gemeinsamer Beantragung von BayFAG- und BayGVFG-Fördermitteln ist nur ein Antrag notwendig. Zudem muss das Vorhaben so vorbereitet sein, dass der Baubeginn zeitnah nach Erhalt des Zuwendungsbescheids möglich ist.
Um einen Antrag erfolgreich einzureichen, müssen verschiedene Unterlagen und Nachweise erbracht werden. Dazu gehören unter anderem ein Entwurf gemäß den Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau sowie eine detaillierte Kostenberechnung. Die Regierung informiert die Antragsteller, ob eine Förderung im Jahr des geplanten Baubeginns grundsätzlich möglich ist, was die Grundlage für die Ausschreibung der Maßnahme bildet.