Chauffeur im Linienbus geschlagen: Passagier mit 0,91 Promille festgenommen!

Ein betrunkener Passagier schlägt den Buschauffeur in Gurtnellen UR. Polizei eingreifen, Passagier festgenommen.
Ein betrunkener Passagier schlägt den Buschauffeur in Gurtnellen UR. Polizei eingreifen, Passagier festgenommen. (Symbolbild/MS)

Chauffeur im Linienbus geschlagen: Passagier mit 0,91 Promille festgenommen!

Gurtnellen, Schweiz - In Gurtnellen UR kam es am vergangenen Donnerstagabend gegen 23 Uhr zu einem Vorfall in einem Linienbus, der die Polizei auf den Plan rief. Ein 39-jähriger Schweizer Passagier beschimpfte den Buschauffeur massiv und schlug ihm unvermittelt ins Gesicht. Die Auseinandersetzung ereignete sich an der Haltestelle Fellital, was dazu führte, dass der Bus anhalten und die Situation geklärt werden musste. Der Chauffeur konnte den aggressiven Passagier schließlich aus dem Bus befördern.

Die Kantonspolizei Uri wurde umgehend informiert und traf mit einer Patrouille ein. Aufgrund seines renitenten Verhaltens wurde der Passagier zur Eigensicherung mit Handschellen gefesselt. Bei der anschließenden Atemalkoholprobe konnte ein Wert von 0,91 mg/l festgestellt werden, was einer erheblichen Alkoholisierung entspricht. Der Beschuldigte wird sich nun bei der Staatsanwaltschaft Uri wegen diverser Delikte verantworten müssen, darunter auch wegen Trunkenheit im Verkehr.

Rechtliche Folgen der Trunkenheit im Verkehr

Wie anwalt.de berichtet, können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt gravierend sein. Die rechtlichen Konsequenzen hängen stark vom Promillewert ab. Bei einem Wert von 0,91 mg/l liegt der Passagier über der Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit, die ab 1,1 Promille greift, und kann ernsthaften strafrechtlichen Konsequenzen entgegensehen.

Im Allgemeinen gilt: Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist als Ordnungswidrigkeit oder Straftat einzustufen, abhängig von den jeweiligen Umständen und dem Promillewert. Eine genaue rechtliche Einschätzung wird im Einzelfall notwendig sein, insbesondere im Hinblick auf mögliche Vorstrafen oder Unfallgefahr.

Trunkenheit im Verkehr wird in Deutschland als abstraktes Gefährdungsdelikt angesehen, was bedeutet, dass ein Unfall nicht zwingend eintreten muss, um strafbar zu sein. In diesem Zusammenhang könnte der Passagier zudem mit einem Entzug seines Führerscheins oder einem Fahrverbot rechnen. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass bereits Fahranfänger, unabhängig vom Promillewert, sich strafbar machen, jedoch häufig nur als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Details
OrtGurtnellen, Schweiz
Quellen