Bildung & Wissenschaft

Weitere Eröffnungsschritte für den Schulbetrieb

Angesichts der sinkenden Zahl von Infektionen sind weitere Eröffnungsschritte für den Schulbetrieb geplant. Die neuen Bestimmungen betreffen hauptsächlich Unterrichtsstunden mit einer Inzidenz von bis zu 100. Übergangsbestimmungen gelten für den Zeitraum bis zu den Pfingstferien.

Das Inzidenzwerte abnehmen – und dies lässt hoffen, dass wir auch weitere vorsichtige Eröffnungsschritte für die Schulen unternehmen können. Dementsprechend hat die Landesregierung diese positive Entwicklung in Bezug auf das Schulleben in der Corona-Regulierung des Landes abgebildet. Darüber hinaus wurden die Vorschriften so konzipiert, dass die am Bildungsleben Beteiligten vorhersagen können, welche Auswirkungen das Unterschreiten oder Überschreiten einer bestimmten Inzidenzschwelle auf den Schulbetrieb haben wird. Die neue Corona-Verordnung des Staates gilt bis zum 11. Juni 2021, dh bis zum Ende der ersten Schulwoche nach den Pfingstferien. Aufgrund der bevorstehenden Ferien hat das Kulturministerium auch eine Übergangsregelung eingeführt. Um weitere Perspektiven zu bieten, informierte die Kulturverwaltung die Schulen gestern auch über weitere Eröffnungen, die für die Zeit nach den Pfingstferien geplant sind.

Die neuen Regelungen betreffen vor allem Unterrichtsstunden mit einer Inzidenz von bis zu 100. Auch künftig müssen ab einer Inzidenz von 100 Wechselstunden durchgeführt werden. Die Notbremse des Bundes sieht dies vor, weshalb die Landesregierung keinen Spielraum hat Hier. Wenn die Inzidenz mehr als 165 beträgt, sind persönliche oder abwechselnde Lektionen verboten. Die bekannten Ausnahmen (für Abschlussklassen; Schüler, die im Fernunterricht schwer zu erreichen sind usw.) bleiben bestehen.

Inzidenz unter 50

Wenn die Inzidenz in einem städtischen oder ländlichen Bezirk unter 50 liegt, kehren alle Schultypen unter Pandemiebedingungen zum regulären Betrieb zurück. Die Abstandsanforderung ist nicht mehr zu beachten, die indirekte Testverpflichtung und die Maskenverpflichtung bleiben bestehen. Darüber hinaus sind Tagesausflüge wieder gestattet, während mehrtägige Nichtklassenveranstaltungen weiterhin verboten sind.

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Es liegt an ihnen, ob die Schulen dies vor den Pfingstferien umsetzen. Diese Eröffnungsschritte sind daher eine Option, die die Schulen aufgrund der wenigen verbleibenden Tage bis zum Beginn des Urlaubs und der damit verbundenen Anstrengungen nicht nutzen müssen.

Inzidenz zwischen 50 und 100

Wenn der Inzidenzwert zwischen 50 und 100 liegt, kehren die Grundschulen, Grundschulunterstützungsklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogik- und Beratungszentren und der Schulkindergärten unter Pandemiebedingungen zum Präsenzunterricht zurück. Auch hier gilt bis zum Beginn der Pfingstferien Folgendes: Dies ist eine Option, keine Verpflichtung. Für alle anderen Schultypen wird es bis zum 11. Juni abwechselnd Unterricht geben – mit der Aussicht auf mehr Besuch nach den Ferien, wie oben beschrieben.

Notizen des Gesundheitsministeriums

Das zuständige Gesundheitsamt bestimmt auch, wann welche Öffnungsstufe wirksam wird. Die einzelnen Schritte werden dann am Tag nach der Ankündigung wirksam. Es wird auch in Zukunft gelten, dass die Beschränkungen vorschreiben, dass der relevante Schwellenwert drei Tage hintereinander überschritten wurde. Und sie werden unwirksam, wenn der Schwellenwert fünf Tage hintereinander nicht erreicht wird.

Spielraum für Schulverwalter

Damit die Schulverwalter angesichts der mit der Pandemie verbundenen Veränderungen und Herausforderungen eine gewisse Zeit zum Handeln haben, gelten die folgenden Übergangsbestimmungen. Diese Freiheit soll sicherstellen, dass der Wechsel von einer zur nächsten Eröffnungsstufe erfolgreich und gut organisiert sein kann.

  • Bei Betriebsbeschränkungen sind die oben genannten Fristen (drei Tage) verbindlich. Hier ist es also nicht möglich, später einzuschränken.
  • Für die Eröffnungsschritte hat die Schulleitung nun ausdrücklich einen Entscheidungsspielraum in der Verordnung festgelegt. Dementsprechend können diese nur drei Tage durchgeführt werden, nachdem die Eröffnungsschritte rechtlich möglich sind.
  • Darüber hinaus gilt die oben genannte Sonderregel für die Pfingstferien: Die Rückkehr vom Wechsel- zum Präsenzunterricht in der letzten Schulwoche vor den Ferien ist eine Option, wenn die Anforderungen erfüllt sind, keine Verpflichtung.
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Neue Vorschriften für den Sportunterricht

Praktischer Sportunterricht ist ab einer Inzidenz von 100 in der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Bezirk weiterhin verboten. Wenn der relevante Inzidenzwert unter 100 liegt, ist Sportunterricht sowohl im Freien als auch innerhalb der Klasse möglich. Eine Vermischung der Kohorten (Klassen) sollte daher ausgeschlossen werden. An allen weiterführenden Schulen finden auch praktische Sportunterrichtsstunden mit einer siebentägigen Inzidenz zwischen 50 und 100 mit wenig Kontakt statt.

Schüler, die das Fach Sport in den Klassen 1 und 2 der Gymnasiale Oberstufe belegen oder sich auf die Prüfung im Fach Sport vorbereiten, können auch dann einen praktischen Sportunterricht erhalten, wenn die Inzidenz über 100 liegt. Ab einer Inzidenz von 100 jedoch muss durchgehend ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Grundsätzlich können diese Schüler auch in der Sporthalle und im Hallenbad Sportunterricht nehmen, sofern sie mindestens 1,5 Meter voneinander entfernt sind.

Schreiben des Kulturministeriums an die Schulen vom 14. Mai 2021 über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (PDF)

Kulturministerium: Informationen zu Corona

Corona-Regulierung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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