Categories: Ländlicher Raum

Weitere acht Millionen Euro für Projekte im ländlichen Raum

Das Land hat die Förderung im LEADER-Programm der Europäischen Union verlängert und stellt den Aktionsgruppen weitere acht Millionen Euro zur Verfügung. LEADER stärkt die unabhängige und nachhaltige Regionalentwicklung im ländlichen Raum.

„Mit der Bereitstellung zusätzlicher Landesmittel setzen wir ein starkes Zeichen unserer Wertschätzung für FÜHRER, unseren ländlichen Raum und die Menschen, die dort leben und arbeiten. Im Mittelpunkt des Programms der Europäischen Union (EU) stehen bürgernahe politische Entscheidungen. Ich halte das Subsidiaritätsprinzip für wichtig, denn Probleme sollten möglichst auf lokaler Ebene gelöst werden. Das EU-Programm leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag und entspricht damit auch diesem Koalitionsvertrag bestimmtes. Deshalb stellen wir den Aktionsgruppen weitere acht Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung“, sagte die Ministerin für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Peter Hauk.

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ und bedeutet Verbindung zwischen Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Durch Verlängerung der aktuellen EU-Verordnungen um zwei Jahre (2021 bis 2022) bis zur Umsetzung der neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU Außerdem habe ich die Auswahl der neuen LEADER-Supportbereiche in Europa verzögert. Die Übergangsphase gibt den Aktionsgruppen die Möglichkeit, zwei Jahre länger zu arbeiten. Dem Land ist es wichtig, dass der Prozess in den Aktionsgruppen in diesen beiden Übergangsjahren mit Leben gefüllt wird.

Anfang 2021 stellte das Land den Aktionsgruppen rund 10,7 Millionen Euro an EU-Mitteln für diese Übergangszeit zur Verfügung. Die Entscheidungen über diese Mittel in den Aktionsgruppen sind bereits weit fortgeschritten. Einige Aktionsgruppen haben ihr Budget bereits durch Förderbeschlüsse gebunden. Mit der Entscheidung des Landes, den LEADER-Prozess mit weiteren acht Millionen Euro zu fördern, können die 18 Aktionsgruppen 2021 und 2022 über insgesamt 18,7 Millionen Euro Fördermittel beschließen.

Das Förderprogramm LEADER

LEADER zeichnet sich durch seinen sogenannten Bottom-up-Ansatz aus, also einen Projektansatz von unten nach oben. Dieser Ansatz bedeutet, dass nur die lokale LEADER-Aktionsgruppe über die zu entwickelnden Projekte entscheidet. LEADER ist nur in definierten Programmbereichen möglich. Das Land hat in der Förderperiode 2014 bis 2020 18 LEADER-Aktionsgruppen. Der Fokus liegt dort auf der gezielten Förderung strukturell verbessernder und innovativer Maßnahmen. Das EU-Förderprogramm LEADER ist nicht nur in Baden-Württemberg über die Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) umgesetzt. Seit September 2019 erhält jede der 18 Aktionsgruppen des Landes jährlich zusätzlich 180.000 Euro aus dem Sonderrahmenplan für den Regionalhaushalt „Förderung der ländlichen Entwicklung“ der Bundesregierung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) verfügbar gemacht. Die Mittel der GAK werden von Bund und Ländern im Verhältnis 60:40 finanziert. Nach derzeitigem Stand soll die Förderung über den Sonderrahmenplan bis mindestens 2023 fortgeführt werden.

Ministerium für Ernährung, ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: LEADER – Helfen Sie mit, Ihre Region zu entwickeln!

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Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 2. Dezember 2021 10:34

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