Die Träger der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerischen Landesbausparkasse beabsichtigen, beide Institute zur LBS Landesbausparkasse Süd zu vereinigen. Da es sich um die Verbindung zweier Anstalten des öffentlichen Rechts über Ländergrenzen hinweg handelt, bedarf eine solche Fusion eines Staatsvertrags der beteiligten Länder als Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage schafft der Staatsvertrag.
„Der öffentliche Finanzsektor und vor allem die Sparkassen Finanzgruppe sind in Bewegung – und müssen sich an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Die Bausparkassen sind erheblichen Marktveränderungen und einem verschärften Wettbewerbsumfeld unterworfen. Mit der Fusion zur Landesbausparkasse Süd gehen Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kraftvoll in die Zukunft – und treten damit auch den aktuellen Herausforderungen der Energiekrise, den Rezessionsbefürchtungen und der Inflation entgegen. Das neue Institut wäre die mit Abstand größte öffentlich-rechtliche Bausparkasse. Ich halte es für eine ausgesprochen kluge Entscheidung der Landesbausparkassen Bayern und Südwest, diese Fusion jetzt anzugehen und die damit verbundenen Synergien zu heben. Baden-Württemberg ist und bleibt das ‚Heimatland des Bausparens‛“, sagte Innenminister Thomas Strobl in Stuttgart.
„Das Land“, so Minister Thomas Strobl weiter, „war von Anfang an in die Planung und Umsetzung dieses wichtigen Projekts einbezogen und unterstützt das Vorhaben aus voller Überzeugung.“ Der Ministerrat hatte zuvor den Entwurf des Staatsvertrages zur Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd zur Kenntnis genommen und das Staatsministerium beauftragt, den Landtag über den beabsichtigten Abschluss des Staatsvertrages zu unterrichten. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen wurde beauftragt, parallel hierzu die Anhörung der berührten Verbände durchzuführen.
Grundlage für die Fusion geschaffen
Die LBS Landesbausparkasse Süd soll ihren Sitz in Stuttgart und München haben, einen Standort in Mainz mit einer Landesdirektion Rheinland-Pfalz und einen weiteren Standort in Karlsruhe. Fusionsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen. Die Fusion durch die Träger kann vorgenommen werden, nachdem der Staatsvertrag in Kraft getreten ist.
Die Träger der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerischen Landesbausparkasse beabsichtigen, beide Institute zur LBS Landesbausparkasse Süd zu vereinigen. Da es sich um die Verbindung zweier Anstalten des öffentlichen Rechts über Ländergrenzen hinweg handelt, bedarf eine solche Fusion eines Staatsvertrags der beteiligten Länder als Rechtsgrundlage. Diese Rechtsgrundlage schafft der Staatsvertrag.
„Bereits 2015 gab es zwischen den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einen Staatsvertrag zur Bildung der LBS Landesbausparkasse Südwest. Dieser Staatsvertrag hat sich bewährt, daher nehmen wir ihn auch jetzt als Grundlage“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.
Inspiriert von Landesregierung BW