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Vier Bundesländer wollen Corona-Absonderungsregeln lockern

Die Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben sich darauf geeinigt, die Corona-Absonderungsregeln zu lockern. Mit der Aufhebung der generellen Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet werden.

Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen – zumindest, wenn er oder sie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein zu Hause ist. Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Die Bundesländer berufen sich bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.

Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufheben

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen.

Manne Lucha, Gesundheitsminister Baden-Württemberg, sagte: „Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen. Nach wie vor gilt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Der Schutz vulnerabler Gruppen wird selbstverständlich weiterhin aufrechterhalten.“

Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 11. November 2022 13:12

Published by
Sophie Müller

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