
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat angekündigt, ein Moratorium zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe einzuleiten. Damit kommt das Bundesministerium einer dringenden Bitte Baden-Württembergs nach.
Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Ich begrüße, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am Mittwoch in einem Schreiben an die Wirtschaftsministerien der Länder angekündigt hat, ein Moratorium zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe einleiten zu wollen. Das Bundesministerium kommt damit nach.“ mit einer dringenden Bitte aus Baden-Württemberg.“
Ein solches Moratorium hatte Minister Hoffmeister-Kraut vergangene Woche in einem Brief an Bundesminister Robert Habeck vorgeschlagen. „Angesichts der drängenden Herausforderungen für unsere Wirtschaft würde eine solche Fristverlängerung aus meiner Sicht einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung leisten und helfen, Unternehmen und Selbstständigen eine Perspektive zu geben.“
Laut Schreiben des Bundeswirtschaftsministers soll die Frist für die Schlussabrechnung zwischen den Ländern und dem Bund bis Ende 2022 verlängert werden. Gleichzeitig gibt dies den Ländern die Möglichkeit, die anhängigen Zahlungsansprüche.
Nothilfe Corona unterstützt 245.000 Unternehmen
Bund und Länder haben im Frühjahr 2020 gemeinsam mit der Corona-Soforthilfe ein Notprogramm geschaffen, um die unmittelbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie für von der Krise betroffene Unternehmen schnellstmöglich abzumildern. In Baden-Württemberg wurden 245.000 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 2,2 Milliarden Euro gefördert.
In enger Abstimmung mit der Landesrechnungshof und ein Feedbackverfahren mit dem Bundeswirtschaftsministerium in Baden-Württemberg eingeleitet, um alle Nothilfeempfänger an ihre Verpflichtungen zu erinnern, die Lage im Frühjahr letzten Jahres nachträglich zu überprüfen und ggf. einzuhalten bestehende Mitteilungs- und Rückzahlungspflichten.
Die Rückmeldung als solche ist zwingend erforderlich
Das aktuelle Feedback-Verfahren wurde zu einem Zeitpunkt gestartet, als die Wirtschaft wieder atmete, um zu vermeiden, dass in einer Phase mit erheblichen Corona-Belastungen manchmal die gleichen Leistungsberechtigten angeschrieben und ggf. um eine Teilrückzahlung der Mittel. Angesichts der sich dramatisch verschlechternden Infektionslage erreichte das Ministerium aus den Reihen der am Feedbackprozess Beteiligten dringende Bitten um Stundung, da die teilweise daraus resultierenden Rückzahlungsforderungen zu erneuten Existenzängsten führten, zumal diese kaum zu erfüllen waren kurzfristig angesichts der aktuellen Ertragslage.
Die Rückmeldung als solche ist für alle Nothilfeempfänger verpflichtend und bis zum 16. Januar 2022 möglich.
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