Im Falle einer möglichen Lockerung im Rahmen des von Bund und Ländern vorgelegten Eröffnungskonzepts sollte die regionale siebentägige Inzidenz in Stadt- und Landbezirken als Benchmark in Baden-Württemberg herangezogen werden.
Des Beschluss der gestrigen Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler hat ein Eröffnungskonzept vorgestellt, das zusätzlich zu den Maßnahmen im zweiten Eröffnungsschritt eine unterschiedliche Lockerung für siebentägige Vorfälle unter 50 und Vorfälle zwischen 50 und 100 ermöglicht.
Es wurde offen gelassen, ob eine landesweite oder regionale Inzidenz („… im Land oder in einer Region …“) angenommen werden sollte.
Regionale siebentägige Inzidenz in städtischen und ländlichen Gebieten als Benchmark
Premierminister Winfried Kretschmann hat eine Einigung mit dem Koalitionspartner in der Landesregierung und zusammen mit dem Bildungsminister angestrebt Susanne Eisenmann stimmte zu, dass die Landesregierung die regionale siebentägige Inzidenz in den städtischen und ländlichen Gebieten auf die Maßnahmen anwenden wird. Dabei wird die Inzidenz des Landes nicht als Maßstab herangezogen.
Dies bedeutet im Sinne der MPK-Entscheidung, dass im Fall von a stabile 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der betreffenden Stadt oder im betreffenden Bezirk. Der Einzelhandel kann gemäß der in der MPK-Resolution festgelegten Quadratmeterfläche pro Kunde eröffnet werden. Darüber hinaus können Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Denkmäler eröffnet werden. Und berührungsloser Sport in kleinen Gruppen sollte im Freien möglich sein.
An einer Inzidenz zwischen 50 und 100 „click & meet“ ist in den jeweiligen Stadt- und Landbezirken möglich. Das bedeutet, den Einzelhandel für sogenannte Termin-Shopping-Angebote mit der in der MPK-Auflösung festgelegten Quadratmeterbegrenzung pro Kunde zu öffnen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Denkmäler können nach vorheriger Reservierung besichtigt werden. Kontaktfreier Sport mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und im Freien für Gruppen mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre ist möglich.
Mit den Nachbargebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vereinbarungen zu treffen, um eine überregionale oder bezirksübergreifende Nutzung der offenen Angebote so weit wie möglich zu vermeiden.
Weitere Einzelheiten werden am Freitag, dem 5. März 2021, in den Regierungsinformationen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Plenum von bekannt gegeben Landtag Baden-Württemberg hingerichtet.
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Inspiriert von Landesregierung BW