Junge, innovative Startups sollten insbesondere in der Anfangsphase mehr finanziellen Spielraum bei Steueränderungen erhalten. Der Staat befürwortet dies im Bundesrat.
Baden-Württemberg plädiert im Bundesrat für eine Verbesserung des Steuerrahmens für Startups. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen insbesondere in der Anfangsphase mehr finanziellen Spielraum zu geben. Die Initiative wurde heute zur weiteren Diskussion an die Ausschüsse überwiesen.
„Start-ups müssen vor allem zu Beginn investieren. Das Geld dafür fehlt oft, weil es normalerweise einige Jahre dauert, bis Gewinne sichtbar werden “, sagte Finanzminister Edith Sitzmann. „Genau hier wollen wir anfangen und Start-ups mehr finanziellen Spielraum geben. Sie sollten unter anderem in der Lage sein, anfängliche Verluste aus steuerlichen Gründen sofort mit späteren Gewinnen zu verrechnen. Das wäre ein Schub für unsere Start-ups und damit für die Innovationskraft des Landes. „“
Wirtschaftsminister Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Bei der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen auch für wirtschaftliche Dynamik. Um die Gründung und das Wachstum von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir den Steuerrahmen für diese Unternehmen dringend verbessern. „“
Verbesserungen bei Verlustvorträgen
Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen des sogenannten Verlustvortrags vor. Zum Beispiel sollten Start-ups in der Lage sein, ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach ihrer Gründung gegen spätere Gewinne auszugleichen. Darüber hinaus sollte es für Risikokapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements in Start-ups zu reinvestieren: Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollten steuerfrei auf die Anschaffungskosten von a übertragen werden neu erworbene Beteiligung an einer Start-up-Dose.
Der einkommensteuerliche Verlustvortrag ist derzeit begrenzt. Für eine GmbH als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro und im Folgejahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, sind Verluste von 1,9 Millionen Euro bislang nur fällig auf die sogenannte Mindestbesteuerung mit dem Gewinn verrechnet werden; Der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann nur in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Das besondere Ziel der Initiative ist es, sicherzustellen, dass Gewinne vollständig mit Verlusten verrechnet werden können. Darüber hinaus sollte der Verlustvortrag im Körperschaftsteuerrecht nach einem Aktionärswechsel verbessert werden.
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Inspiriert von Landesregierung BW