Bürgerbeteiligung

Über 170 Millionen Euro für Anschlussunterkünfte für Geflüchtete

Städte und Landkreise erhalten für 2020 170 Millionen Euro als Zuschuss des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung. Dies ist ausdrücklich ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort.

Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten für das Jahr 2020 Zahlungen des Landes in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Zuschuss des Landes zu den Kosten der Stadt- und Landkreise für Dienstleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Flüchtlinge in Folgeunterkünften. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Kreise ausgezahlt.

Die Landesregierung legt besonderen Wert auf das Thema

Bekanntlich wurde mit Beginn der neuen Legislaturperiode die Zuständigkeit für den Bereich Migration und damit auch für die Aufnahme von Flüchtlingen im Land auf das (neue) Ministerium für Justiz und Migration übertragen. Im Ministerium für Justiz und Migration Marion Gentges wird Staatssekretär Siegfried Lorek Fokus auf das Thema Migration. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagt: „Das Land unterstützt Stadt- und Landkreise bei den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Menschen in Nachunterbringung nach besten Kräften. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort. Nach dem Wechsel der Zuständigkeit für Migration haben die Kommunen nicht nur weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner. Auch die Tatsache, dass dieses Thema nun von einem eigenen Staatssekretär betreut wird, zeigt, dass die Landesregierung diesem Thema besondere Bedeutung beimisst. In meiner täglichen Arbeit suche ich den engen Austausch mit Stadt, Landkreisen und Kommunen. „

Vereinbarung ab 2019

Vor dem Hintergrund einer Empfehlung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) unterzeichneten das Land Baden-Württemberg und der Gemeinde- und Kreistag 2019 letztmalig eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den Ausgaben der Stadt und des ländlichen Raums Bezirke für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nach dem Ende der befristeten Unterbringung geschlossen. Diese sieht vor, dass bis zum 30. Juni 2020 und 2021 (für das vergangene Referenzjahr) insgesamt 170 Millionen Euro an die Stadt- und Landkreise ausgezahlt werden. Zur Abwicklung der Zahlungen hat das damals zuständige Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration mit den 44 Stadt- und Landkreisen jeweils Zuschussvereinbarungen abgeschlossen. Dieser enthält die genaue Höhe des individuellen Anteils der Stadt bzw. des Landkreises, der anhand eines von der Stadt und dem Kreistag übermittelten Verteilungsschlüssels ermittelt wurde.

Siehe auch  Neuer Generalstaatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Mosbach

In Baden-Württemberg nach den Vorschriften des Baden-Württemberg Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Ein dreistufiges Aufnahmesystem für Flüchtlinge: Nach der Erstaufnahme in die landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen werden sie vorübergehend bei den unteren Aufnahmebehörden der Bezirksämter und den Bürgermeisterämtern der Stadtteile untergebracht. Die unteren Aufnahmebehörden fungieren als staatliche Behörden bei der vorübergehenden Unterbringung. Die dritte Stufe ist die kommunale Anschlussunterbringung in den mehr als 1.100 Städten und Gemeinden des Landes.

Auszahlungen nach Stadt und Bezirk

Die jeweiligen Summen, die die Stadt- und Landkreise in diesem Monat für das Bezugsjahr 2020 erhalten, im Einzelnen:

Kreis Menge
Alb-Donau-Kreis 1.363.737,00 Euro
Kreis Biberach 4.631.658,00 Euro
Kreis Böblingen 5.933.817,00 Euro
Bodenseekreis 2.143.781,00 Euro
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 5.725.661,00 Euro
Kreis Calw 3.058.522,00 Euro
Kreis Emmendingen 559.575,00 Euro
Enzkreis 2.375.524,00 Euro
Kreis Esslingen 16.187.975,00 Euro
Kreis Freudenstadt 969.884,00 Euro
Landkreis Göppingen 4.967.756,00 Euro
Kreis Heidenheim 1.889.065,00 Euro
Kreis Heilbronn 2.236.521,00 Euro
Bezirk Hohenlohe 642.569,00 Euro
Kreis Karlsruhe 6.480.239,00 Euro
Kreis Konstanz 3.457.289,00 Euro
Kreis Lörrach 3.813.324,00 Euro
Kreis Ludwigsburg 6.946.707,00 Euro
Main-Tauber-Kreis 1.286.821,00 Euro
Neckar-Odenwald-Kreis 2.904.287,00 Euro
Ortenaukreis 3.456.957,00 Euro
Ostalbkreis 3.348.643,00 Euro
Kreis Rastatt 4.640.797,00 Euro
Kreis Ravensburg 6.097.006.00 Euro
Rems-Murr-Kreis 6.435.247,00 Euro
Kreis Reutlingen 4.239.917.00 Euro
Rhein-Neckar-Kreis 12.126.337,00 Euro
Kreis Rottweil 1.376.208,00 Euro
Landkreis Schwäbisch Hall 3.776.432,00 Euro
Schwarzwald-Baar-Kreis 2.309.702,00 Euro
Kreis Sigmaringen 1.329.687,00 Euro
Kreis Tübingen 4.907.585,00 Euro
Kreis Tuttlingen 1.642.880,00 Euro
Kreis Waldshut 1.581.220,00 Euro
Kreis Zollernalb 1.723.330,00 Euro
Stadt Baden-Baden 1.250.884,00 Euro
Stadt Freiburg im Breisgau 5.472.092,00 Euro
Stadt Heidelberg 921.831,00 Euro
Stadt Heilbronn 2.125.279,00 Euro
Stadt Karlsruhe 539.002,00 Euro
Stadt Mannheim 1.342.568,00 Euro
Landeshauptstadt Stuttgart 17.107.784,00 Euro
Stadt Pforzheim 1.879.624,00 Euro
Stadt Ulm 2.794.276,00 Euro
Siehe auch  Bundesweites Einzelcoaching in der Justiz

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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