In Horb, einer Stadt in Baden-Württemberg, sorgt eine jüngst eingeführte Regelung zu großen Diskussionen: Die Schüler der Gewerblichen und Hauswirtschaftlichen Schule dürfen während des Unterrichts nicht mehr auf die Toilette gehen. Diese Entscheidung, die dem Schwarzwälder Boten durch einen Leserbrief mitgeteilt wurde, hat bereits für Empörung gesorgt. Ungeachtet ihrer meist über 20 Jahre alten Schüler vertrauen die Verantwortlichen der Schule den Jugendlichen keine Verantwortung zu.
Diese kontroverse Regelung steht nicht alleine da; bereits eine nahegelegene Grundschule hatte mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, die zu einer Rationierung von Toilettenpapier führten. Rektor Jochen Lindner bezeichnete die zunehmenden Toilettengänge als störend für den Unterricht. Die häufigen Toilettenbesuche bedeuteten nicht nur ein Ablenkung für die Lehrer, sondern auch ein erhöhtes Risiko, dass minderjährige Schüler der Aufsicht entkommen.
Rektor äußert sich zur neuen Regelung
In einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten bestätigte Rektor Lindner die Einführung des Regelverbots. Er erklärte, dass es in der Vergangenheit Vorfälle gab, bei denen Schüler in den Toiletten geraucht oder das Schulgelände verlassen hätten. „Wir haben eine erzieherische Verantwortung und müssen die Schüler auf das Berufsleben vorbereiten. Dazu gehört auch, den Toilettengang in den Pausen zu erledigen“, stellte Lindner deutlich klar. Diese Verantwortung unterstreicht die Aufgabe der Schule, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern auch soziale Verhaltensweisen und Disziplin zu fördern.
Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser strengen Regel. Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen häufig zur Toilette müssen, wie bei Blasenentzündungen oder während der Menstruation, können sich von der Regelung befreien lassen. Jedoch müssen sie sich dafür mit der Schulleitung in Verbindung setzen, was vielen unangenehm erscheint. Eine betroffene Person äußerte sich kritisch: „Wer möchte schon solche persönlichen Gesundheitsprobleme mit dem Rektor besprechen?“ Diese Aspekte werfen Fragen nach der Sensibilität im Umgang mit den Schülern auf.
Juristische Aspekte des Verbots
Ein besonderer Punkt der Diskussion ist, ob das Verbot rechtlich haltbar ist. Das Online-Portal AnwaltOnline stellte fest, dass eine Regelung, die grundsätzlich den Toilettenbesuch außerhalb der Pausen verbietet, nicht zulässig sei, weil sie ein Grundrecht verletzt. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Lehrkräfte keinen Einfluss auf die Zeiten des Toilettengangs haben dürfen. In wichtigen Unterrichtsphasen oder während Prüfungen halte es die Jurisprudenz für legitim, dass Schüler ihre Sitze im Raum nicht verlassen sollten. Dazu gehören allgemeine Regeln, die den Besuch der Toilette in Pausen favorisieren, jedoch ohne ein striktes Verbot.
Während die akademischen und sozialen Aspekte des neuen Verbots für viel Diskussionsstoff sorgen, bleibt abzuwarten, wie die Schulgemeinschaft und die rechtlichen Institutionen auf diese Entwicklungen reagieren. Die Situation wirft nicht nur Fragen über die Verantwortung der Schule, sondern auch über die Bedürfnisse der Schüler auf, deren Alltag erheblich von solchen Regelungen betroffen ist. Weitere Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.merkur.de.