In Horb, Baden-Württemberg, hat eine Schule eine umstrittene Regelung eingeführt: Schüler dürfen während des Unterrichts nicht mehr die Toilette aufsuchen. Diese Entscheidung hat für eine breite Diskussion gesorgt und wirft Fragen zu den Rechten der Schüler auf.
Die Gewerbliche und Hauswirtschaftliche Schule in Horb hat festgelegt, dass Toilettengänge nur noch in den Pausen gestattet sind. Ein Leserbrief auf die sich das Thema bezieht, beschreibt die Empörung eines Vaters, dessen über 20-jährigen Sohn davon betroffen ist. Er kritisiert die Schule dafür, dass sie den älteren Schülern nicht zutraut, eigenverantwortlich mit ihren Bedürfnissen umzugehen.
Äußerungen des Schulleiters
Rektor Jochen Lindner hat in einem Interview gegenüber den Stuttgarter Nachrichten die Regelung verteidigt. In letzter Zeit hätten die Toilettengänge zugenommen, was zu Störungen im Unterricht geführt habe. Schüler hätten sich durch häufiges Verlassen des Raumes der Aufsicht entzogen und es gab Vorfälle wie das Rauchen auf der Toilette und das unerlaubte Verlassen des Schulgeländes.
Der Rektor betont, dass die Schule auch einen erzieherischen Auftrag habe, die Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten. Er sieht es daher als wichtig, dass die Schüler lernen, ihre Toilettengänge entsprechend zu planen und in den Pausen zu erledigen.
Besondere Regelungen für gesundheitliche Probleme
Für Schüler mit gesundheitlichen Einschränkungen, die häufiger zur Toilette müssen, gibt es Ausnahmen. Dies umfasst Beschwerden wie Blasenentzündungen oder die Menstruation. Allerdings müssen betroffene Schüler diese besonderen Umstände im Voraus mit der Schulleitung besprechen, was für viele unangenehm sein kann. Ein kritischer Leserbrief stellte fest, dass kaum jemand gerne solche privaten Themen mit dem Rektor bespricht.
Rechtlich betrachtet ist die Situation auch nicht ganz klar. Während das Verbot von Toilettengängen während des Unterrichts nur unter bestimmten Voraussetzungen legitim ist, könnte ein vollständiges Verbot auf rechtliche Probleme stoßen. Laut dem Online-Portal AnwaltOnline ist es nicht möglich, einen generellen Ausschluss des Toilettenbesuchs zu erlassen, da dies gegen Grundrechte verstoßen könnte. Lehrer haben jedoch das Recht, während wichtiger Unterrichtsphasen auf die Anwesenheit aller Schüler zu bestehen.
Das Thema der Toilettenbenutzung während der Schulzeit könnte also nicht nur eine Erziehungsfrage sein, sondern wirft auch rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf, wie mit den Bedürfnissen heranwachsender junger Erwachsenen umgegangen werden sollte.