Der Ombudsmann für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Baden-Württemberg veröffentlichte pünktlich zu seinem fünfjährigen Bestehen seinen fünften Tätigkeitsbericht. Sie ist die Vermittlungspartnerin für Sorgen und Probleme von Flüchtlingen und wird auch von Institutionen und Behörden kontaktiert, die an Verwaltungsprozessen beteiligt sind.
„Baden-Württemberg ist das einzige Land, das eine so unabhängige Einrichtung wie den Ombudsmann für die erstmalige Aufnahme von Flüchtlingen unterhält. Mit Klaus Danner Wir alle haben eine ideale Besetzung als freiwillige Ombudsperson “, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und InnenministerThomas Strobl anlässlich der Vorlage des fünften Tätigkeitsberichts des Ombudsmannes zur ersten Aufnahme von Flüchtlingen in Stuttgart.
Der Ombudsmann für die Erstaufnahme von Flüchtlingen setzt sich für die Anliegen und Bedürfnisse von Flüchtlingen, Freiwilligen und Mitarbeitern der Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg ein. Die Arbeit dieses fünften Jahres wurde in einem Tätigkeitsbericht festgehalten, der jetzt vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg vorgelegt wurde.
128 Anfragen nach Rat, Hilfe und Unterstützung
Im Berichtsjahr gingen beim Bürgerbeauftragten insgesamt 128 Anfragen nach Rat, Hilfe und Unterstützung ein, von denen die meisten die Gesundheitsversorgung, Umsiedlung und Familienzusammenführung von Personen betrafen, die nach Baden-Württemberg geflohen waren. Auch hier ist die Zahl der Bedenken gegenüber dem Vorjahr gestiegen (um 28 Prozent).
Als Vermittlungspartner wird der Ombudsmann von teilnehmenden Institutionen und Behörden bei Sorgen und Problemen von Flüchtlingen und zunehmend auch bei Verwaltungsprozessen kontaktiert.
Der freiwillige Ombudsperson Klaus Danner ist neutral, unabhängig von Anweisungen und entscheidet selbst über die Bearbeitung von Einzelfällen. Klaus Danner handelt informell, koordiniert und vermittelt. Darüber hinaus besucht er regelmäßig das Ankunftszentrum in Heidelberg, die derzeit zehn Erstempfangseinrichtungen und drei alternative Unterkünfte in Baden-Württemberg. Die Ombudsperson führt Gespräche mit Vertretern der Behörden, Institutionen und Organisationen sowie der Landesregierung.
„Der erste Flüchtlingsempfang in Baden-Württemberg ist gut strukturiert und hervorragend positioniert. Kontinuierliche Verbesserungen in der Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge bringen neue Themen ans Licht, die von allen Vollzeitbeschäftigten und Freiwilligen mit viel Engagement und Motivation professionell angegangen werden “, erklärte Klaus Danner.
Auf Initiative von Klaus Danner konnte sich Innenminister Thomas Strobl am 14. Januar 2020 einen persönlichen Eindruck vom Christian-Griesbach-Haus in Karlsruhe verschaffen. In der Karlsruher Einrichtung für besonders schutzbedürftige Menschen, chronisch Kranke, Behinderte oder Pflegebedürftige Flüchtlinge und ihre Angehörigen werden betreut.
Große Herausforderungen aufgrund der Koronakrise
Die zweite Hälfte des Berichtsjahres brachte aufgrund der Covid 19-Pandemie große Herausforderungen mit sich. Mit großem Engagement und viel persönlichem Engagement aller Protagonisten wurden diese Herausforderungen bisher bewältigt. Um das Risiko des Koronavirus zu verringern, wurden die Strukturen geändert und vorbeugende Maßnahmen bei der Erstaufnahme konsequent umgesetzt. „Alle, die in den ersten Aufnahmezentren mit einem hohen Maß an Motivation arbeiteten, leisteten äußerst engagierte und gezielte Arbeit, um die Flüchtlinge in den ersten Aufnahmezentren vor dem Covid-19-Virus zu schützen. Es wurde eine alternative Unterkunft eingerichtet und eine Isolationsstation eingerichtet “, sagt Klaus Danner.
Obwohl die erstmalige Zulassung im Verlauf der Pandemie vor weiteren Herausforderungen stehen wird, die schnelle und zielgerichtete Lösungen erfordern, dürfen andere Themen nicht unscharf bleiben. Der Ombudsmann wird sich auch in Zukunft für eine faire, respektvolle und humane Behandlung von Flüchtlingen einsetzen.
Tätigkeitsbericht des Ombudsmannes für die Aufnahme von Flüchtlingen 2019/2020 (PDF)
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Inspiriert von Landesregierung BW