Zählpixel im Visier: Datenschutz oder neue Möglichkeiten für Webseiten?

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Entdecken Sie alles über Stuttgart am 5. Juni 2025, inklusive der aktuellen Entwicklungen zur ICE-Strecke und Datenschutzfragen.

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Zählpixel im Visier: Datenschutz oder neue Möglichkeiten für Webseiten?

Am 5. Juni 2025 berichten verschiedene Nachrichtenplattformen über wichtige Entwicklungen im Bereich Datenschutz, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes von Zählpixeln. Diese kleinen, 1×1-Pixel großen grafischen Elemente werden häufig auf Webseiten verwendet, um das Surfverhalten der Nutzer statistisch zu analysieren. Der Hessische Rundfunk informiert darüber, dass Nutzer jedoch der Erfassung und Übermittlung ihrer Daten widersprechen können und somit Einfluss auf ihre Privatsphäre nehmen.

Zählpixel werden eingesetzt, um Informationen über die Nutzung von Webseiten, Apps und E-Mails zu sammeln. Sie ermöglichen eine präzise Logdatei-Aufzeichnung und -Analyse, haben eine geringe Ladezeit und wirken sich nicht sichtbar auf die Darstellung der Inhalte aus. Wenn ein Zählpixel in eine HTML-Seite eingebettet wird, geschieht eine automatische Anforderung vom Client an den Server, um die Daten zu übertragen. Laut bfdi.bund.de ist die rechtliche Einordnung des Einsatzes von Zählpixeln jedoch unklar, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer Einwilligung.

Einwilligung und Datenschutz

Der Hessische Rundfunk hat klar gestellt, dass gemäß den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Zählpixel nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Nutzer verwendet werden dürfen, sofern sie personenbezogene Daten erheben. Dies bedeutet, dass Anbieter digitaler Dienste dafür verantwortlich sind, eine wirksame Zustimmung der Nutzer einzuholen, bevor sie Zählpixel einsetzen. Die Übermittlung von Daten wie der öffentlichen IP-Adresse wird nicht als Zugriff betrachtet, solange sie für den Dienst erforderlich ist.

Die Orientierungshilfe der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden bestätigt auch die Notwendigkeit, Zählpixel mit Bedacht einzusetzen und auf die Einwilligung der Nutzer zu achten. Bei Aktivierung können externe Inhalte wie Texte, Bilder oder Videos ohne erneute Zustimmung angezeigt werden, was eine Verbindung mit dem Anbieter beim Abruf dieser Inhalte herstellt. Andernfalls wird die Zustimmung auf der betreffenden Seite erneut eingeholt, wodurch die Nutzer die Kontrolle über ihre Daten behalten.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen zu den Themen Zählpixel und Datenschutz stehen sowohl beim Hessischen Rundfunk unter hessenschau.de als auch auf der Webseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereit. Nutzer, die sich für ihre Datenschutzrechte interessieren, sollten sich darüber informieren, welche Möglichkeiten sie haben, um die Erfassung ihrer Daten zu steuern und gegebenenfalls zu widersprechen.