Wirtschaft

Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaikanlagen

Die Mehrheit des Finanzausschusses des Bundesrates stimmte für eine Einkommensteuer, die vom Betrieb neu gebauter kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu zehn Kilowatt befreit ist. Die Steuerbefreiung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2019 gebaut wurden.

Ein Großteil des Finanzausschusses des Bundesrates befürwortet eine vom Betrieb neu gebauter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Spitzenleistung von bis zu zehn Kilowatt (kWp) befreite Einkommensteuer. Ein Antrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Bremen und Schleswig-Holstein eingereicht hat, zielt auf eine rechtzeitige Umsetzung ab. „Die Befreiung der Einnahmen aus den kleinen PV-Anlagen von der Steuer spart viel Bürokratie“, sagte Finanzminister Edith Sitzmann am Samstag, den 12. Dezember 2020. „Zum größten Teil betreiben Hausbesitzer solche Systeme, die keinen Gewinn erzielen wollen.“ Die derzeitige Verordnung verlangt jedoch umfangreiche Deklarationspflichten, die wiederum von den Finanzämtern mit großem Aufwand überprüft werden müssten.

Machen Sie den Einsatz kleiner PV-Anlagen attraktiver

„Eine Steuerbefreiung würde dazu beitragen, den Einsatz kleiner PV-Anlagen attraktiver zu gestalten. Mehr Menschen würden erneuerbare Energien in ihren Häusern nutzen. Jede PV-Anlage ist gut und wichtig für den Klimaschutz “, sagt Sitzmann. Neu gebaute PV-Anlagen mit bis zu zehn kWp erhalten seit 2020 eine Einspeisevergütung von weniger als zehn Cent pro Kilowattstunde. Dies führt zu einem durchschnittlichen Gewinn von weniger als 100 Euro pro Jahr. Wenn der Strom teilweise vom Benutzer verbraucht wird, ist der Gewinn noch geringer. „Derzeit ist der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Einkommen. Die Steuerverluste aufgrund einer Befreiung wären gering. Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesfinanzminister die Befreiung im jährlichen Steuergesetz 2020 nicht vorgesehen hat. Sie würde den Hausbesitzern ein wichtiges Signal geben, wenn der Bundestag eine entsprechende Änderung einführen würde “, sagte der Finanzminister. Der Einspeisetarif ist bei älteren Systemen sogar noch höher. Daher sollte die Steuerbefreiung für Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 gebaut wurden.

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Baden-Württemberg befürwortete im Herbst die Umsetzung der Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem jährlichen Steuergesetz 2020. Der damalige Vorschlag wurde sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates mehrheitlich angenommen. Der Bundestag hat die Änderungen jedoch noch nicht aufgegriffen. In der aktuellen Anwendung ist die Umsetzung unabhängig vom jährlichen Steuergesetz 2020 erforderlich.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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