Mit elf Millionen Euro wird die Sirenen-Infrastruktur ausgebaut, um bei drohender Gefahr noch mehr Menschen in Baden-Württemberg zu erreichen. Anträge können bis zum 12.11.2021 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden.
„Ob Überschwemmungen, Erdbeben, Großbrände oder andere Gefahrensituationen – die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren ist entscheidend, um Leben zu retten. Damit Warnungen in Zukunft noch mehr Menschen erreichen können, wollen wir das Sirenennetz in Baden-Württemberg ausbauen und verbessern. Deshalb wollen wir Sirenen an unser Warnsystem anschließen. Künftig werden sie ein weiterer Warnkanal sein, auf den wir bauen, ein Baustein in unserem Warnmix“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am anfang des neuen Sirenen-Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg.
11 Millionen Euro für Sirenenförderung
Mit dem neuen Förderprogramm haben alle Kommunen des Landes die Möglichkeit, Fördermittel für den Bau oder die Modernisierung von Sirenen zur Warnung der Bevölkerung zu beantragen. Der Bund stellt dem Land aus dem Wirtschafts- und Krisenmanagementpaket 2020 bis 2022 mehr als elf Millionen Euro zur Verfügung.
„Die Sturmereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben uns einmal mehr deutlich gemacht, wie wichtig eine funktionierende Warnung für die Bevölkerung im Notfall ist. Wir sind im Land bereits gut aufgestellt, aber nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Ich bin daher der Bundesregierung dankbar, dass sie Baden-Württemberg mehr als elf Millionen Euro für den Ausbau der Sireneninfrastruktur zur Verfügung gestellt hat. Wir wollen das Geld den Kommunen im Land schnellstmöglich zur Verfügung stellen und öffnen daher ab sofort das Antragsfenster für die Einreichung von Förderanträgen“, so Minister Thomas Strobl.
Bewerbungen bis 12.11.2021 einreichen
Einen Förderantrag können Kommunen sowie Stadt- und Landkreise stellen, die neue elektronische Sirenenanlagen errichten oder bestehende Sirenen aufrüsten, indem sie neue Sirenensteuerempfänger einbauen und über das Digitalradio BOS bis zum Modulares Warnsystem MoWaS aktivieren. Ein Antrag kann bis zum 12. November 2021 beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Die Regierungspräsidien nehmen den Antrag entgegen, prüfen und genehmigen ihn, prüfen den Verwendungsnachweis und zahlen schließlich die Spenden aus. „Ich danke den Regierungsbezirken Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen für die Übernahme dieser zusätzlichen Aufgabe und den damit verbundenen Mehraufwand“, sagte Innenminister Thomas Strobl abschließend.
Warnung an die Bevölkerung
In Baden-Württemberg können die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden das modulare Warnsystem MoWaS nutzen, um die Bevölkerung zu warnen. Warnmeldungen können auf möglichst viele Arten verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Die Warn-Apps befinden sich derzeit auf MoWaS NINA, KATWARN und BIWAPP, einige regionale Warn-Apps, Radio- und Fernsehsender, Zeitungsbüros und Online-Dienste, digitale Stadtinformationstafeln und einige Verkehrsunternehmen sind angebunden. Künftig werden auch Sirenen an MoWaS angebunden und die Warnung per Mobilfunk integriert. Alle angeschlossenen Warngeräte können gleichzeitig und mit einem Eingang ausgelöst werden. Dieses System hat sich bewährt: Gab es 2017 noch 36 Warnmeldungen, ist die Zahl der Warnmeldungen im Jahr 2020 auf 189 angestiegen. 2021 waren es bis einschließlich 30.09.2021 161 Warnmeldungen. Es ist Aufgabe der Kommunen um sicherzustellen, dass die Bevölkerung im Falle einer lokalen Schadenssituation gewarnt und informiert wird. Welche Warneinrichtungen den Kommunen im Störfall zur Verfügung stehen, entscheiden die Kommunen aufgrund ihrer örtlichen Gegebenheiten und des Gefährdungspotentials mit ihrer kommunalen Alarm- und Einsatzplanung.
Ministerium des Innern, für Digitalisierung und Kommunen: Förderprogramm Sirene
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Inspiriert von Landesregierung BW