Das neue Infektionsschutzgesetz sieht weitere Meldepflichten für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime vor. Das Land setzt sich für die praktische Umsetzung der Regelungen auf Bundesebene ein, damit das Personal für die Krankenpflege zur Verfügung steht.
Mit den neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetz (IfSG) Für eine Reihe von Einrichtungen, darunter Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime, wurden zusätzliche Kontrollpflichten für 3G-Nachweise (erholt, geimpft, getestet) geschaffen. Dazu gehört, dass die Einrichtungen umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen müssen, etwa Meldungen über die Anzahl der Tests und Impfraten an die örtliche Polizei in Baden-Württemberg.
Praktische Umsetzung der geforderten Regelungen
„Die neuen Regelungen sind eine Belastung für die Institutionen und Behörden. Wir brauchen eine Umsetzung mit Augenmaß und keine weiteren Meldepflichten, die das medizinische und pflegerische Personal von der Patientenversorgung fernhalten“, betonte der Chef des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums Prof. Uwe Lahl. „Aus diesem Grund werden wir an die Bundesregierung herantreten und eine gemeinsame Linie für eine praktische Umsetzung der Regelungen fordern. Bis dahin können die Regelungen nicht in dem von der Bundesregierung vorgeschriebenen Umfang umgesetzt werden. „
Es ist geplant, die Regelungen sukzessive und zunächst nur in Teilbereichen mit gefährdeten Gruppen umzusetzen, beispielsweise in stationären Altenpflegeeinrichtungen. „Wir werden die einzelnen Bereiche hinsichtlich der Umsetzung angehen und gemeinsam konstruktive Lösungen erarbeiten“, so Lahl abschließend.
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Inspiriert von Landesregierung BW