Sonder-Agrarministerkonferenz zur Nutztierhaltung

Im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz wurde der Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Baden-Württemberg und Deutschland thematisiert. Die Agrarministerinnen und -minister erachteten es als zwingend notwendig, ein tragfähiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl zu entwickeln.

„Die ohnehin angespannte Situation der tierhaltenden Betriebe wird aktuell durch fehlende Planungssicherheit beim gleichzeitig geforderten Umbau der Nutztierhaltung verstärkt. Wir müssen einem Strukturbruch in der Nutztierhaltung in Deutschland entgegenwirken. Dafür brauchen wir ein faires und praktikables Gesamtkonzept, um möglichst vielen Betrieben eine nachhaltige Grundlage zur Ausrichtung der Tierhaltung auf mehr Tierwohl zu bieten. Ohne ein solches Gesamtkonzept aus Tierhaltungskennzeichnung, langfristiger Finanzierung sowie Anpassungen im Immissionsschutz und Baurecht läuft ein Umbau der Tierhaltung und ein Umstieg auf höhere Haltungsformen ins Leere“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der CDU-Landwirtschaftsministerinnen und -minister in Deutschland, Peter Hauk, am 5. Mai 2023 anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz in Berlin.

Mit großer Sorge blickte Baden-Württembergs Agrarminister Peter Hauk im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz auf den sich beschleunigenden Rückgang der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung in Deutschland und in Baden-Württemberg. Die Agrarministerinnen und -minister erachteten es als zwingend notwendig, ein tragfähiges Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl zu entwickeln. Dabei sei es essentiell, den Tierhalterinnen und Tierhaltern Zukunftsperspektiven an einem sich ändernden Markt zu eröffnen. „Dazu benötigen wir aber auch eine gesicherte und verlässliche Förderung sowie eine langfristige Finanzierung. Unser Ziel muss es sein, Tierhaltung zu ermöglichen und nicht abzuschaffen. Der Bund muss endlich die Empfehlungen der Borchert-Kommission umsetzen. Wir benötigen ein klares Signal für die Tierhaltung und unsere landwirtschaftlichen Betriebe“, so Minister Peter Hauk.

Rund 300 schweinehaltende Betriebe gaben auf

Die fehlende Planungssicherheit stellt viele landwirtschaftliche Tierhalter aktuell vor große Herausforderungen und führt dazu, dass verstärkt Betriebe aus der Tierhaltung, insbesondere aus der Schweinehaltung, aussteigen. Alleine in Baden-Württemberg gaben im Jahr 2022 rund 300 schweinehaltende Betriebe auf. Nicht einmal mehr 40 Prozent der baden-württembergischen Bürgerinnen und Bürger können Schweinefleisch aus Baden-Württemberg konsumieren. „Das Gesamtpaket muss die gesamte Schweinehaltung, weitere landwirtschaftlich gehaltene Nutztierarten sowie sämtliche Vermarktungswege und verarbeitete Produkte berücksichtigen. Ebenso brauchen wir dringend Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren für die notwendigen baulichen Maßnahmen zur Anpassung der Ställe. Ziel muss es sein, möglichst vielen Betrieben eine nachhaltige Grundlage zu bieten, Tiere zu halten und den Weg einer stärkeren Ausrichtung das auf Tierwohl zu verfolgen“, so Minister Peter Hauk.

Bei der Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes legten die Ministerinnen und Minister besonderen Wert auf eine hohe Verbrauchertransparenz. „Auf die Gefahr einer Verlagerung der Erzeugung und Verarbeitung von tierischen Lebensmitteln ins Ausland aufgrund der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz enthaltenen freiwilligen Kennzeichnung für ausländische Ware haben wir den Bund ausdrücklich hingewiesen“, betonte Minister Peter Hauk. Die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland seien trotz schwieriger wirtschaftlicher Lage bereit, die anstehenden Herausforderungen zum Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland anzunehmen und ihre Tierhaltung nachhaltig und gesellschaftlich akzeptiert umzubauen. Die Länder müssten bei der weiteren Entwicklung des Gesamtkonzeptes eng eingebunden werden.

Förderoptionen für die Länder müssen erhalten bleiben

„Wir haben den Bund aufgefordert, den tierhaltenden Betrieben zeitnah eine langfristige Perspektive und damit rechtliche und finanzielle Planungssicherheit zu geben. Es ist zudem erforderlich, dass auch bei einer Bundesförderung den Ländern die Möglichkeit gegeben wird, eigene agrarstrukturelle Schwerpunkte zu setzen. Laufende und geplante Maßnahmen der Länder dürfen nicht durch das Bundesprogramm ausgeschlossen werden. Darüber hinaus darf es nicht zu einem Ausstieg aus der Agrarinvestitionsförderung in der Gemeinschaftsaufgabe und auch nicht zu Mittelkürzungen in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) kommen. Förderoptionen für die Länder müssen erhalten bleiben, gerade auch für kleine Betriebe sowie für eine passgenaue und gezielte Förderung der Agrarstrukturen“, sagte Minister Peter Hauk.

Im Rahmen der Sonder-Agrarministerkonferenz und im Zusammenhang mit der Nutztierhaltung in Deutschland standen auch die Regelungen der etwaigen Inanspruchnahme von Emissionsprivilegierungen nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Die TA Luft legt Schutz- und Vorsorgeanforderungen für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen fest. In Verbindung mit der TA Luft treten häufig Genehmigungsprobleme bei sämtlichen baulichen Vorhaben, also auch für Tierwohlställe und Ställe der ökologischen Erzeugung, auf. „Wir brauchen praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für alle tierhaltenden Betriebe. Immissionsschutzrechtliche Vorgaben, die einen tierwohlgerechten Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung entgegenstehen, müssen angepasst werden, um Umbauhemmnisse auszuräumen. Darüber hinaus sollte der Bund die Regelungen der TA Luft dahingehend konkretisieren, dass nach der Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen eine nicht vermeidbare Erhöhung der Emissionen bei der Beurteilung der Schutzanforderungen zu berücksichtigen ist“, so Minister Peter Hauk.

Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 5. Mai 2023 16:36

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