Die Polizei darf auch Demonstrationen am Silvesterabend begleiten. Foto: 7aktuell.de/Daniel Jüptner
Verlassene Straßen und Plätze wegen der Ausgangssperre von Corona am Silvesterabend? Wie in Stuttgart gezeigt: nicht ganz.
Stuttgart – Das spärliche Silvesterprogramm gilt nicht für alle – mit nächtlicher Ausgangssperre, maximal fünf Kontakten aus zwei Haushalten, verbotene Aufenthalte im öffentlichen Raum ohne guten Grund. Das Demonstrationsrecht wird durch die Corona-Verordnung nicht außer Kraft gesetzt – und dies wird in Stuttgart ausgiebig genutzt: Am Silvesterabend werden in der Innenstadt von 16.00 bis 13.30 Uhr Demos gegen Corona-Maßnahmen registriert
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Inspiriert von Stuttgarter Nachrichten
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