Calw

Sicher ins neue Jahr: Tipps für den Silvesterabend ohne Risiko!

Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und die Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Feuerwerk sind wichtiger denn je. Der Ortenauer Kreisbrandmeister Bernhard Frei hat in einem aktuellen Bericht einige wichtige Tipps veröffentlicht, um einen sicheren Start ins neue Jahr zu gewährleisten. Insbesondere rät er den Verbrauchern, beim Kauf von Feuerwerkskörpern auf die CE-Kennzeichnung zu achten. Diese Kennzeichnung bescheinigt die ordnungsgemäße Funktionalität und Sicherheit der Produkte. Nur pyrotechnische Artikel mit dieser Kennzeichnung und einer Zulassungsnummer einer EU-Stelle sollten verwendet werden.

Wichtig ist auch, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Pyrotechnische Gegenstände dürfen nur unter der Aufsicht von verantwortlichen Personen verkauft werden. Die Behörden führen regelmäßige Kontrollen des Verkaufs und der Lagerung von Feuerwerkskörpern durch. Frei betont zudem die Notwendigkeit, vorsichtige Maßnahmen zu ergreifen, um Brände zu vermeiden. Dazu gehört, brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen zu entfernen und Fenster sowie Türen während der Silvesternacht geschlossen zu halten. Nach dem Feuerwerk sollte das Grundstück auf glühende Reste kontrolliert werden.

Sicherheitsmaßnahmen und rechtliche Hinweise

Besonders wichtig ist, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen verboten ist. Die Notrufnummer für die Feuerwehr lautet 112, und Menschen sollten sich bewusst sein, dass Zuwiderhandlungen strafrechtliche Konsequenzen haben können und Menschenleben gefährden. Der respektvolle Umgang mit Mitmenschen und Rücksichtnahme sind ebenfalls zentrale Anliegen, die an Silvester von Bedeutung sind. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist bis zum 31. Dezember erlaubt, und das Zünden der Feuerwerksartikel ist nur an Silvester und Neujahr gestattet.

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Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) unterstützt diese Sicherheitsmaßnahmen und prüft pyrotechnische Gegenstände auf ihre Sicherheit. Wie auf der Website der BAM beschrieben wird, darf Feuerwerk aus anderen EU-Ländern nach Deutschland eingeführt werden, sofern es von einer „Benannten Stelle“ geprüft wurde. Geprüftes Feuerwerk trägt eine vierstellige Registriernummer sowie ein CE-Zeichen. In Deutschland ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur für Personen über 18 Jahren erlaubt. Bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen lediglich von Erlaubnisinhabern verwendet werden, und die vollständige Beachtung der Gebrauchsanweisungen ist wichtig, da Unterschiede beim Kauf im Ausland problematisch sein können.

Zusätzlich gelten verschiedene Bestimmungen für den Transport, die Verwendung und die Lagerung von Feuerwerk. Die BAM empfiehlt, Feuerwerk in Deutschland zu kaufen, um sicherzustellen, dass es den rechtlichen Anforderungen genügt. Bei Online-Bestellungen sind die Marktüberwachungsbehörden verantwortlich. Privatpersonen dürfen kleine Mengen von bis zu 50 kg brutto transportieren, sofern es sich um Feuerwerk der Gefahrenklasse 1.4 handelt. Für F1- und F2-Artikel der Gefahrenklassen 1.1 bis 1.3 gilt ein Transportlimit von 5 kg, wenn sie einzelhandelsgerecht verpackt sind.

In Bezug auf die Lagerung ist zu beachten, dass Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 in bewohnten Räumen auf 1 kg Nettoexplosivstoffmasse (NEM) begrenzt ist. Unbewohnte Räume eines Wohngebäudes können bis zu 10 kg NEM lagern, während in einem Gebäude ohne Wohnraum bis zu 15 kg NEM gestattet sind. Alte Feuerwerkskörper sollten unbedingt mit Vorsicht behandelt werden, da sie durch Feuchtigkeit oder Trockenheit gefährliche Gefahren darstellen können. Illegale Knallkörper bergen ebenfalls große Risiken und können ernsthafte Verletzungen zur Folge haben.

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Für die Entsorgung von Feuerwerk ist Sorgfalt geboten: Funktionierende Reste können im Restmüll entsorgt werden, während defekte Feuerwerkskörper in speziellen Wertstoffhöfen abgegeben werden müssen. Ein konzentriertes Augenmerk auf Sicherheit kann helfen, böse Überraschungen beim Jahreswechsel zu vermeiden.

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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