Ein schockierender Fall erschüttert den Kreis Sigmaringen: Ein 35-jähriger Mann wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt, nachdem er die Tochter seiner Lebenspartnerin, die erst 16 Jahre alt ist, geschwängert hatte. Die Richterin stellte klar, dass der ungeschützte Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen ein schweres Vergehen darstellt, das im Strafmaß nicht verharmlost werden kann. Sein umfangreiches Vorstrafenregister mit 21 Einträgen und die Tatsache, dass er unter dreifacher Bewährung stand, führten zu einem strengen Urteil. „Da gibt es keinen Raum mehr für weitere Bewährungen“, so die Richterin, wie [Südkurier](https://www.suedkurier.de/region/linzgau/kreis-sigmaringen/mann-schwaengert-tochter-16-der-partnerin-25-jahre-gefaengnis/art372548,12234980?womort=Sigmaringen) berichtete.
Die Hauptverhandlung, die am 2. November fortgesetzt wurde, offenbarte die dramatischen Umstände, die zu diesem Verbrechen führten. Die 37-jährige Lebenspartnerin des Angeklagten gab an, seitdem ihre Tochter die gemeinsame Wohnung verlassen hat, keinen Kontakt mehr zu ihr zu haben. Sie versuchte, den Zeitpunkt der verhängnisvollen Partynacht zu verschieben und behauptete, diese sei nicht Ende Januar, sondern Ende Februar 2023 gewesen. Ihre Aussagen wurden jedoch durch die Zeugenaussagen in Frage gestellt.
Ein Netz aus Lügen und Verwirrung
Die Zeugen, darunter auch der 28-jährige Sohn der Schwester des Angeklagten, änderten ihre Aussagen und verschoben den Zeitpunkt der Partynacht ebenfalls. In der Wohnung habe das Mädchen mit ihrem Fuß an seinen Beinen gespielt, was die Situation noch verworrener machte. Ein Freund des Angeklagten beschrieb die 16-Jährige als „sehr willig“ und berichtete, dass der Angeklagte stark betrunken gewesen sei.
Die Mutter brach in Tränen aus, als sie von den Vorwürfen erfuhr. Sie konnte sich nicht vorstellen, dass ihre Tochter in mehreren sexuellen Begegnungen mit ihrem Lebenspartner verwickelt war. „Ich glaube nicht, dass es mit Absicht zustande gekommen ist“, sagte sie und deutete an, dass ihre Tochter möglicherweise eifersüchtig auf ihre eigene Schwangerschaft gewesen sein könnte.
Die Beweise sprechen für sich
Die Beweislage gegen den Angeklagten wurde durch die von der Richterin verlesenen Chatprotokolle weiter belastet. Diese enthielten nicht nur Liebesschwüre, sondern auch Drohungen, die darauf hindeuteten, dass er seine sexuellen Bedürfnisse mit Erpressung verband. Trotz der erdrückenden Beweise weigerte sich der Angeklagte, ein Geständnis abzulegen und zog es vor, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Ein Bewährungshelfer berichtete von der wechselhaften Entwicklung des Angeklagten, der zwar eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hatte, aber 2023 erneut rückfällig wurde. Die Richterin wies das geforderte psychologische Gutachten über das Mädchen zurück und stellte fest, dass die Beweismittel nicht ausreichten, um die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu mindern.
Die Richterin schloss mit der Feststellung, dass die Aussagen der Tochter „vollumfänglich glaubhaft“ gewesen seien. Sie stellte fest, dass der Angeklagte bis Mai 2023 weiterhin ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen hatte. Die Geschädigte fühlte sich für ihre Mutter verantwortlich, während die Aussagen der Mutter in den Augen der Richterin nicht überzeugend waren, was die Tragik dieser Situation nur noch verstärkt.