Weinstadt unterstützt Stiftskirchen-Mauer: Zuschuss für den Erhalt!

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Weinstadt unterstützt die Sanierung der Stiftskirchenmauer mit einem Zuschuss. Diskutiert wird der Denkmalschutzstatus.

Weinstadt unterstützt die Sanierung der Stiftskirchenmauer mit einem Zuschuss. Diskutiert wird der Denkmalschutzstatus.
Weinstadt unterstützt die Sanierung der Stiftskirchenmauer mit einem Zuschuss. Diskutiert wird der Denkmalschutzstatus.

Weinstadt unterstützt Stiftskirchen-Mauer: Zuschuss für den Erhalt!

Die evangelische Kirchengemeinde Beutelsbach hat vor kurzem einen Zuschuss von der Stadt Weinstadt beantragt, um die Mauern der Stiftskirche zu sanieren. Dieser Zuschuss betrifft jedoch nicht das Gebäude selbst, sondern die Stadtmauer, die am Grundstück der Kirche in Richtung Beutelsbacher Marktplatz verläuft. Die Entscheidung, diesen Zuschuss zu gewähren, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, insbesondere von der Frage, ob die denkmalgeschützten Umfassungsmauern als Kirchmauer oder Stadtmauer klassifiziert werden sollten.

CDU-Stadtrat Friedrich Dippon äußerte sich in der Gemeinderatssitzung im Oktober 2025 und betonte, dass die Stadt von der Sanierung der Mauer profitiert, da durch den öffentlichen Weg entlang der Mauer eine Aufwertung des Bereichs um die Stiftskirche erfolgt. Es herrscht ein konsensuales Interesse an einer Förderung, da solche Renovierungsmaßnahmen oft eine Herausforderung darstellen und die finanzielle Unterstützung daher entscheidend für die Realisierung ist.

Förderprogramme für den Erhalt von Kirchengebäuden

Die Instandhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden ist häufig mit hohen Kosten verbunden. Daher gibt es verschiedene Förderprogramme, die Gemeinden helfen, die finanziellen Lasten zu tragen. Wie auf der Webseite von finanzielle-foerdermittel.de erläutert wird, spielen Kirchen eine wichtige Rolle im kulturellen Erbe und in der Landschaft Deutschlands. Viele dieser Gebäude sind denkmalgeschützt und benötigen regelmäßige Pflege.

Nachfolgend eine Übersicht über wichtige Förderprogramme für Kirchengebäude:

Förderprogramm Förderhöhe Voraussetzungen
Denkmalschutzförderung der Bundesländer Bis zu 50 % der Kosten Denkmalstatus und denkmalgerechte Durchführung
Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) Variiert, oft fünfstellige Beträge Detaillierter Antrag und Nachweis der kulturellen Bedeutung
EU-Förderprogramme Bis zu 70 % der Projektkosten Beitrag zur Bewahrung des europäischen Kulturerbes
Steuerliche Vorteile Bis zu 90 % der Sanierungskosten steuerlich geltend Zustimmung der Denkmalschutzbehörden
Unterstützung durch kirchliche Organisationen Abhängig von der Organisation und Projektumfang Nachweis des Bedarfs und Einhaltung der Förderkriterien
Regionale Stiftungen und Fördervereine Variiert je nach Stiftung und Projekt Nachweis der kulturellen oder regionalen Bedeutung

Antragstellung und weitere Unterstützung

Die Antragstellung erfolgt meist über die für Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Es ist wichtig, den Zustand des Gebäudes zu dokumentieren und die Antragsunterlagen sorgfältig vorzubereiten. Informationen und aktuelle Antragsformulare sind auf Webseiten, wie der des Kulturstaatsministeriums, erhältlich. Die Fördermittel des Denkmalschutz-Sonderprogramms XIII sind bereits festgelegt, und die Antragstellung dafür ist derzeit nicht möglich. Zukünftige Antragsfristen werden jedoch bei einer erneuten Auflage des Programms bekannt gegeben.

Die verschiedenen Förderinstrumente haben das Ziel, die Kulturlandschaft in Deutschland zu erhalten und insbesondere denkmalgeschützte Kirchengebäude zu unterstützen. Viele dieser Maßnahmen profitieren vor allem mittelständische Bau- und Handwerksbetriebe, die die notwendigen Sanierungen durchführen.