Kommunen schlagen Alarm: Fehlende Gelder im Sondervermögen!

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Der Deutsche Landkreistag kritisiert das Fehlen einer Mindestquote für Kommunen im geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro.

Der Deutsche Landkreistag kritisiert das Fehlen einer Mindestquote für Kommunen im geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro.
Der Deutsche Landkreistag kritisiert das Fehlen einer Mindestquote für Kommunen im geplanten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro.

Kommunen schlagen Alarm: Fehlende Gelder im Sondervermögen!

Der Deutsche Landkreistag hat scharfe Kritik an den aktuellen Plänen zur Umsetzung des Sondervermögens geübt, das für staatliche Infrastrukturinvestitionen von großer Bedeutung sein soll. Laut ZVW fehlt es in der Kabinettsvorlage an einer festen Quote, die sicherstellt, dass 60 Prozent der insgesamt 100 Milliarden Euro für die Länder den Kommunen zugutekommen. Hans-Günter Henneke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, bezeichnete das Versäumnis als „Schlag ins Gesicht“ für die Städte, Landkreise und Gemeinden.

Aktuell befasst sich das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen. Insgesamt umfasst das Sondervermögen 500 Milliarden Euro, das sowohl für Infrastruktur als auch für den Klimaschutz vorgesehen ist. Die Gelder sollen dabei auch der modernen Gestaltung Deutschlands dienen, um Mängel wie kaputte Straßen oder langsames Internet zu beheben, die in den letzten Jahren zugenommen haben.

Details zum Sondervermögen

Die Bundesregierung hat bereits im März 2025 eine Grundgesetzänderung beschlossen, die die Schaffung dieses Sondervermögens ermöglicht. Es soll nicht nur eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zur Folge haben, sondern ist auch angelegt, um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Dabei besteht das Sondervermögen aus drei Säulen: 100 Milliarden Euro für die Länder und Kommunen, ebenso weitere 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds sowie 300 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen des Bundes, wie die Bundesregierung informiert.

Nicht zuletzt ist vorgesehen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen innerhalb von zwölf Jahren bewilligt werden können. Zum Beispiel sind über 9 Milliarden Euro für einen zuverlässigen Bahnverkehr im Jahr 2025 eingeplant, außerdem 6,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung sowie digitale Bildung. Darüber hinaus sind jährlich mindestens 4 Milliarden Euro für Digitalisierung vorgesehen, mit steigenden Beträgen in den kommenden Jahren.

Eine faire und verbindliche Beteiligung der Kommunen ist laut Henneke entscheidend für wirksame Wachstumsimpulse. Im Referentenentwurf des Finanzministeriums aus dem Juni war die 60-prozentige Mindestquote für die Kommunen bereits festgelegt. Jetzt sind die Kommunen besorgt, da die Verteilungsmacht bei den Ländern bleibt, die in der Vergangenheit nicht immer im Sinne der kommunalen Belange agiert haben. Henneke unterstreicht daher die Notwendigkeit einer gesetzlichen Verankerung der Anteile für Kommunen.

Sicherung von Investitionen und Reformen

Die Bundesregierung plant zusätzlich zu den Infrastrukturinvestitionen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Hierzu zählen unter anderem Reformen der Grundsicherung, Personalabbau (außer bei Sicherheitsbehörden), sowie Einsparungen bei Förderprogrammen und der Entwicklungshilfe. Das Ziel ist es, die Ausgaben im Bundeshaushalt so zu gestalten, dass sie zehn Prozent über den veranschlagten Gesamtausgaben liegen.

Die Erfolgskontrollen des Sondervermögens sind ebenfalls geregelt: Es sind Überprüfungen nach vier und acht Jahren sowie eine abschließende Kontrolle nach dem Ende der Laufzeit vorgesehen. Dies wird die Transparenz und Wirksamkeit der Investitionen sicherstellen.